Ich hatte diese Woche erstmals eine Anfrage einer Notarin vorliegen, in der sie um Bestätigung bat, daß Rechtsanwalt X am Tag Y Insolvenzverwalter der Fa. Z war. Nach Lektüre dieses Threads habe ich die entsprechende Bescheinigung erteilt. Wenn es die Beteiligten glücklich macht und der Masse nützt, bitte sehr.
Der Masse nützt das gar nichts. Und wenn man darauf abstellt, was die Beteiligten glücklich macht, dann müsste man noch ganz andere Dinge tun...
ZitatWas den Punkt "Gefälligkeitsbescheinigung" angeht: Letztlich kürzt man mit so einer Bestätigung die Dinge doch nur ab. Wenn der Notar der Ansicht ist, sich von der Insolvenzverwalter-Eigenschaft bei der Beurkundung überzeugen zu müssen, könnte/müßte er sich m.E. vom Insolvenzverwalter bevollmächtigen lassen, Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen. Das halte ich für vermeidbar umständlich.
Die Dinge abzukürzen ist zwar schön und gut, mit dem Argument könnte ich aber vielen Schuldnern gleich bei Antragstellung den RSB-Beschluss in die Hand drücken, da im Verfahren eh nichts rumkommt. Ich habe auch noch keinen Notar gesehen, der sich auf den Weg zum Insolvenzgericht zwecks Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle gemacht hat...:D.
Bei diesen Bescheinigungen ist es doch so: Die Notare wollen sich irgendwie absichern bzw. haben Angst, dass sie etwas machen, was das Gesetz nicht hergibt. Deshalb wollen Sie eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts, die dort aber das Gesetz nicht hergibt. Oder: Damit die Notare sich vermeintlich nicht ungesetzlich verhalten, soll sich das Insolvenzgericht ungesetzlich verhalten (bitte den Ausdruck "ungesetzlich" nicht überbewerten - das soll nicht bedeuten, dass man gegen Gesetze verstößt; mir fällt gerade kein besserer Ausdruck ein für etwas, das das Gesetz nicht hergibt).
Außerdem ist es doch paradox: Die Notare verweisen auf eine BGH-Entscheidung und verlangen eine Bescheinigung, die dort aber gar nicht erwähnt ist und die man nach OLG München wohl gar nicht verwerten kann.
Wer das Spielchen mitspielen will kann es natürlich tun und im Endeffekt kann ja auch nichts passieren. Allerdings tut man sich m.E. dann irgendwann schwer, Ansinnen von Beteiligten mit Hinweis auf das Gesetz abzulehnen, wenn man mal mit den Gefälligkeiten angefangen hat.