Hallo, ich finde zu folgendem Thema keine gescheite Antwort:
Wenn der IV Massekostenbeiträge nach §§ 170, 171 InsO vereinnahmt, sind die Massekostenbeiträge selbst steuerbare Einnahmen? (ich meine jetzt nicht die Behandlung der USt des Erlöses an sich)
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, ich stehe da etwas auf dem Schlauch.