Hallo,
ich kämpfe leider immer noch mit der Stimmlistenerstellung in EuWin bei Planverfahren, wenn mehrere Gruppen gebildet werden sollen. Im Benutzerhandbuch steht u.a.:
Zitat
Könnte also auch der IV eine schon vorbereitete Stimmlisten nach Gruppen übertragen, die wir dann übernehmen können? Man hat ja auch immer das Problem, dass manche Gläubiger unter verschiedenen lfd. Nr. der Tabelle bei uns auftauchen und so mehrmals in die nach Gläubigernamen alphabetisch angeordente Stimmliste von Euwin übernommen werden, diese Gl. aber innerhalb der Gruppe nur mit einem Kopf abstimmen dürfen und deshalb nur einmal in der Stimmliste aufgeführt werden können (sonst rechnet EuWin die Kopfmehrheit später falsch aus). Würde sich das bei einem Import auch ändern oder müsste man die Stimmliste trotzdem vor der Abstimmung noch ändern müssen?