Hallo liebe Foraner,
wir überlegen uns derzeit, ob bzw. wie es (technisch) möglich ist, die Tabelle in einem Großverfahren in digitaler Form niederzulegen. Offensichtlich wird das ab und zu praktiziert (habs in der VÖ des Q*****- Verfahrens zumindest gesehen).
Ich würde mich v.a. über Erfahrungen der bayerischen Kollegen freuen, da für uns interessant ist, wie das mit dem Einsichts- PC, der IBS etc. gehandhabt wurde.
Natürlich freue ich mich auch über Antworten aus anderen Bundesländern!!!