Insolvenzrecht im Rahmen des Heilbronner Rechtstages

  • Es muss nicht unbedingt der Harry Potter des Vergütungsrechts sein, mich würden bloß mal echte Alternativen interessieren.

    Du weißt aber schon, dass der Lehrer für "Verteidigung gegen die dunklen Künste" immer jährlich wechselt?



    nee, das wusste ich nicht:oops:. Ich bin da eher auf der dunklen Seite der Macht und in Helms Klamm unterwegs ;)... Dann hoffe ich mal, dass hier so einige Vorschläge kommen, damit man diesen Turnus auch mitmachen kann...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Es muss nicht unbedingt der Harry Potter des Vergütungsrechts sein, mich würden bloß mal echte Alternativen interessieren.

    Du weißt aber schon, dass der Lehrer für "Verteidigung gegen die dunklen Künste" immer jährlich wechselt?

    Allerdings nicht ganz aus freiwilligen Stücken, wie allgemein bekannt ist. Und daher suchen wir uns ja auch jedesmal einen anderen Meister in Vergütungsfragen, wenn uns die Meinung des einen nicht passt. Der wird dann mit einem guten Fluch belegt und weg isser.

  • Es muss nicht unbedingt der Harry Potter des Vergütungsrechts sein, mich würden bloß mal echte Alternativen interessieren.

    Du weißt aber schon, dass der Lehrer für "Verteidigung gegen die dunklen Künste" immer jährlich wechselt?

    Allerdings nicht ganz aus freiwilligen Stücken, wie allgemein bekannt ist. Und daher suchen wir uns ja auch jedesmal einen anderen Meister in Vergütungsfragen, wenn uns die Meinung des einen nicht passt. Der wird dann mit einem guten Fluch belegt und weg isser.

    Ein mehr oder weniger großes Problem in diesem Bereich dürfte bei der Auswahl der Fortbildungsrichtung die unterschiedliche Interessenslage sein.

    An "Verteidigung gegen die dunklen Künste" dürften im Allgemeinen hauptsächlich die Gläubiger interessiert sein, deren Masse auf wundersame Art und Weise durch Vergütungsanträge aufgezehrt wird...:eek:

    Rechtspfleger hingegen sind eher würden sich eher in "Arithmantik" fortbilden wollen, um die teilweise doch erstaunlichen Zahlen intellektuell bewältigen zu können... Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Arithmetik und Mantik (Wahrsagekunst), d. h. also Wahrsagen mit Hilfe von Zahlen (Zitat aus http://de.harry-potter.wikia.com/wiki/Arithmantik :klugschei)

    Zu guter Letzt die Verwalter: Irgendwie habe ich den Eindruck, das Interesse dieser Gruppe an klaren Regeln, die von irgendjemandem aufgestellt und der Allgemeinheit vermittelt werden könnten, hält sich in sehr engen Grenzen...:teufel:

    "Verwandlung" dürfte ihnen als Fach noch am ehesten entgegenkommen, da es immer hilfreich ist, beliebige Tätigkeiten in zuschlagsrelevante Sachverhalte verwandeln zu können...:unschuldi

  • Die Insolvenzverwalter sind praktisch die Todesser des Insolvenzrechts :teufel:.


    Eher sind sie die Dementoren, wenn man die "Seelen" durch "Geld" und die "Opfer" durch "Gläubiger" ersetzt -
    der "Kuss des Dementors" ist die Anfechtung nach § 133....:totenkopf


    NEIN - ich nehme alles zurück, war nur eine emotionale Reaktion.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • hat hier irgendjemand andere Vergütungslehrveranstaltungen besucht, die er/sie auch für praxistauglich hielt ? Oder die man vielleicht empfehlen kann ? Es muss nicht unbedingt der Harry Potter des Vergütungsrechts sein, mich würden bloß mal echte Alternativen interessieren.

    Die Interessenlage der Parteien ist unterschiedlich. Das ergibt sich aus der Natur der Sache.
    Aus Rechtspflegersicht wünsche ich mir, wie viele andere auch, einen großen Lehrmeister, der die Definition Normalverfahren erklärt und damit die Anwendung des Gesetzes gerechter macht. Diesen Lehrmeister gibt es aber nicht! Es ist doch hier vielmehr der Gesetzgeber gefragt.
    Auf Fortbildungen zum Vergütungsrecht wurden bisher immer Vergleichsberechnungen nach BGH erörtert und BGH Entscheidungen durchgesprochen. Klar ist das auch eine Praxishilfe. Da jedoch jeder Fall anders ist, fängst du trotzdem jedesmal von vorne an.
    Beim Online Kommentar Graeber/Graeber findet man beim jeweiligen Zuschlagstatbestand jetzt Hinweise, in welcher Höhe andere Gerichte Zuschläge gegeben haben. Das ist eine Hilfe, erinnert aber auch an Faustregeltabelle.
    Gerade neulich hatte ich einen Vergütungsantrag mit Zuschlag für Betriebsfortführung (Einzelkaufmann, keine Schwierigkeiten, sehr hohe Masse). Die Begründung für den 40 % Zuschlag war Haarmeyers Faustregeltabelle. Kein einziges Wort zum Vefahren. So was kann und darf nicht sein.

    Ich versuche mich kritisch mit den Vergütungsanträgen auseinander zu setzen und Insolvenzverwaltern und Gläubigern gerecht zu werden.
    Mein größter Feind ist und bleibt jedoch Pebbsy (ein IN-Verfahren: 140 Minuten im Jahr). Da müsste sich auch was ändern.....


  • :daumenrau Arithmantik :daumenrau ! Hoffentlich kann ich mir den Begriff merken, wenn ich ihn (in den Gesprächen mit den Verwaltern) dringendst benötige ;)...

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  • ...
    Mein größter Feind ist und bleibt jedoch Pebbsy (ein IN-Verfahren: 140 Minuten im Jahr). Da müsste sich auch was ändern.....

    Tut es auch bald. Allerdings nicht in die von Dir (und mir) gewünschte Richtung...;):eek:

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Die dienstlich angebotenen Vergütungsveranstaltungen werden nach meiner Kenntnis bisher von ihm abgehalten.

    Hast Du denn mal sonst eine Veranstaltung besucht, die Du empfehlen würdest?

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  • Ich war mal auf einer Veranstaltung für Zauberkunde, welche die Rechtsanwaltskammer Stuttgart organisiert hatte. Der Professor war ein Rechtspfleger vom Amtsgericht Koblenz :daumenrau.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich war mal auf einer Veranstaltung für Zauberkunde, welche die Rechtsanwaltskammer Stuttgart organisiert hatte. Der Professor war ein Rechtspfleger vom Amtsgericht Koblenz :daumenrau.

    Fängt der mit L an?

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  • Im Rahmen der Querfinanzierung mit kleinen, schnellen IN-Verfahren passt das dann wieder :cool: :flucht:

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • ...
    Mein größter Feind ist und bleibt jedoch Pebbsy (ein IN-Verfahren: 140 Minuten im Jahr). Da müsste sich auch was ändern.....

    Tut es auch bald. Allerdings nicht in die von Dir (und mir) gewünschte Richtung...;):eek:


    IN-Verfahren: ggf. leicht nach unten wg. Zuständigkeitswechsel Planverfahren ?
    IK-Verfahren: müsste dagegen deutlicher hoch gehen wg. Anpassung an IN ?

    Ist eigentlich die Kostennachhaftungsphase berücksichtigt ?

    :confused:

  • Im Rahmen der Querfinanzierung mit kleinen, schnellen IN-Verfahren passt das dann wieder :cool: :flucht:

    Querfinanzierung mit kleinen schnellen IN Verfahren? Bei kleinen IN-Verfahren (nat. Person) hast du nur 93 Minuten im Jahr Zeit. Was soll ich da noch querfinanzieren? Klappt bei mir leider nicht. Irgendwas mache ich dann wohl falsch. Im IK-Verfahren hast du 60 Minuten im Jahr Zeit.
    Evtl. könnte man das also mit 0-IK-Verfahren querfinanzieren. Geht aber nur, wenn nix dazwischen kommt. Und irgendwas ist doch immer... Schuldner kommt seinen Obliegenheiten nicht nach, §§850ff, etc., etc.

    Sorry ich bleibe dabei: Wenn du ordnungsgemäß festsetzen willst (und die Schlussrechnung nicht stichprobenhaft prüfst -das gehört zusammen), baust du Rückstände auf.

  • Ich war mal auf einer Veranstaltung für Zauberkunde, welche die Rechtsanwaltskammer Stuttgart organisiert hatte. Der Professor war ein Rechtspfleger vom Amtsgericht Koblenz :daumenrau.


    komm gegs, so schlecht bist Du doch mit meiner Einführung in das Vergütungsrecht nicht gefahren. Bislang warst Du doch davon ausgegangen, dass man die Tätigkeiten pro bono macht......

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • IN-Verfahren: ggf. leicht nach unten wg. Zuständigkeitswechsel Planverfahren ?
    IK-Verfahren: müsste dagegen deutlicher hoch gehen wg. Anpassung an IN ?

    Ist eigentlich die Kostennachhaftungsphase berücksichtigt ?

    :confused:

    Ich dachte IK-Verfahren und IN-Verfahren (nat. Person) verschlechtern sich, weil die Ankündigungsentscheidung vom Rpfl. wegfällt.
    Kostenstundungsüberprüfung zäht meines Wissens nach nichts.
    Für Gerichtskosten bekommst du m.E. noch 3 Min im Jahr. Bei uns macht das aber neuerdings die GS.

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