Insolvenzrecht im Rahmen des Heilbronner Rechtstages

  • Da frage mal die Statistiker von Pebb§y. Die erklären Dir das genau. Ob Du (ich) das dann verstehen, ist eine ganz andere Sache. Im groben gesagt, gibt es pro Akte solche Verfahrenskarten, wo der Betreffende seine Tätigkeiten und die Zeitdauer einträgt. Ich habe heute auch nochmal nachgelesen, dass zumindest die Stundungsverlängerungstätigkeiten unmittelbar nach RSB-Erteilung noch mit erfasst wurden.

    die Frage ist ja jetzt eher, ob man diese Zahlen noch so anzweifeln kann, dass eine Änderung erfolgt ( erfolgen kann). Ich hoffe mal.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Da frage mal die Statistiker von Pebb§y. Die erklären Dir das genau. Ob Du (ich) das dann verstehen, ist eine ganz andere Sache. Im groben gesagt, gibt es pro Akte solche Verfahrenskarten, wo der Betreffende seine Tätigkeiten und die Zeitdauer einträgt. Ich habe heute auch nochmal nachgelesen, dass zumindest die Stundungsverlängerungstätigkeiten unmittelbar nach RSB-Erteilung noch mit erfasst wurden.

    die Frage ist ja jetzt eher, ob man diese Zahlen noch so anzweifeln kann, dass eine Änderung erfolgt ( erfolgen kann). Ich hoffe mal.


    Ach, da gibt es Verfahrenskärtchen?

    Und da sitzen dann also x Rechtspfleger von x Gerichten, die unter welchen Gesichtspunkten repräsentativ von wem auch immer auserkoren wurden, mit der Stopp-Uhr bei jedem praktischen Akten-Bearbeitungsanfall und tragen was in die Kärtchen ein?

    Lustig, das soll dann valide sein?

    Also, ich hab noch kein Kärtchen bekommen.


    (Danke mosser für die Erhellung zum praktischen "Zustandekommen" der Minuten, dann wundert mich natürlich nichts mehr.)

  • Das war doch überall so.
    Es gab die sog. Erhebungsgerichte und -staatsanwaltschaften, an denen jeder mit Stoppuhr seine Zeiten messen und eintragen sollte. Wir hatten als Richter da zwei verschiedene Arten von Karten, die sog. Verfahrenskarten die in jeder Akte lagen. Da wurden die Zeiten für die Bearbeitung dieser Akte eingetragen. Und die sog persönlichen Karten, auf denen die anderen Zeiten zu erfassen waren.

    Z.B. (ich hoffe, ich bekomme das alles noch hin, ich habe einen Teil schon wieder verdrängt):
    Lektüre einer BGH-Entscheidung für einen konkreten Fall -> Verfahrenskarte.
    Tägliche Lektüre der neuen BGH-Entscheidungen -> persönliche Karte (Fortbildung als sog. persönliche Verteilzeit)
    Gespräch mit Kollegen über konkreten Fall -> Verfahrenskarte
    Gespräch mit Kollegen über Merkwürdigkeiten der letzten Sitzung -> persönliche Karte
    Gespräch mit Kollegen über Urlaub bis 5 Minuten -> persönliche Karte
    Gespräch mit Kollegen über Urlaub mit mehr als 5 Minuten -> keine Erfassung (in der Theorie)
    Gang auf Toilette bis 5 Minuten ...

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das war doch überall so. Es gab die sog. Erhebungsgerichte und -staatsanwaltschaften, an denen jeder mit Stoppuhr seine Zeiten messen und eintragen sollte. Wir hatten als Richter da zwei verschiedene Arten von Karten, die sog. Verfahrenskarten die in jeder Akte lagen. Da wurden die Zeiten für die Bearbeitung dieser Akte eingetragen. Und die sog persönlichen Karten, auf denen die anderen Zeiten zu erfassen waren. Z.B. (ich hoffe, ich bekomme das alles noch hin, ich habe einen Teil schon wieder verdrängt): Lektüre einer BGH-Entscheidung für einen konkreten Fall -> Verfahrenskarte. Tägliche Lektüre der neuen BGH-Entscheidungen -> persönliche Karte (Fortbildung als sog. persönliche Verteilzeit) Gespräch mit Kollegen über konkreten Fall -> Verfahrenskarte Gespräch mit Kollegen über Merkwürdigkeiten der letzten Sitzung -> persönliche Karte Gespräch mit Kollegen über Urlaub bis 5 Minuten -> persönliche Karte Gespräch mit Kollegen über Urlaub mit mehr als 5 Minuten -> keine Erfassung (in der Theorie) Gang auf Toilette bis 5 Minuten ... Mit freundlichen Grüßen AndreasH



    GENAU SO hab' ich mir das vorgestellt ;). Das da einige keine Lust (mehr) hatten und einfach einiges nicht aufgeschrieben haben, ist mir irgendwie klar. Oder? Wie hast du und deine Kollegen das so empfunden?

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  • Lästig, nervig, amtsunwürdig ... (und was man sonst noch so denkt)

    Aber was will man machen. Alles was nicht aufgeschrieben wird, wird nicht erfasst und geht damit bei der Pensenberechnung verloren. Offenbar haben trotzdem viele Kollegen nicht genügend aufgeschrieben, denn nach der ersten Zwischenmeldung liegt das hiesige OLG um mehr als 30% unter dem Durchschnitt der anderen teilnehmenden OLG bei den Aufschreibungszeiten pro Fall
    (und das wir so viel schneller sein sollen, glaubt bei diesem Ausmaß trotz eines gesunden Selbstbewusstseins keiner)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • BREamter: Hast Du denn mal sonst eine Veranstaltung besucht, die Du empfehlen würdest ?

    Ich fahre zum Insolvenzrechtstag (DAV) und zum Insolvenzverwalterkongress (VID) nach Berlin. Dafür wird Sonderurlaub gewährt. Von Gerichtsmitarbeitern wird kein Teilnahmeentgelt erhoben. Fahrt- und Übernachtungskosten müssen selbst bezahlt werden, das ist es mir aber wert. :daumenrau

    Für Gerichte soll die Online-Version kostenfrei sein.

    Wer sagt das denn?

    Bist Du Dr. G.? :D Das wurde auf einer dienstlichen Fortbildungsveranstaltung von anderen Teilnehmern so gesagt.

  • BREamter: Hast Du denn mal sonst eine Veranstaltung besucht, die Du empfehlen würdest ?

    Ich fahre zum Insolvenzrechtstag (DAV) und zum Insolvenzverwalterkongress (VID) nach Berlin. Dafür wird Sonderurlaub gewährt. Von Gerichtsmitarbeitern wird kein Teilnahmeentgelt erhoben. Fahrt- und Übernachtungskosten müssen selbst bezahlt werden, das ist es mir aber wert. :daumenrau ...

    Ach, ich meinte eher Vergütungsseminare oder so ähnliches. Die o.g. Veranstaltungen sind doch eher nur sehr oberflächlich zu diesem Thema, oder?

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  • ...
    (und das wir so viel schneller sein sollen, glaubt bei diesem Ausmaß trotz eines gesunden Selbstbewusstseins keiner)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Hihihi, Also jedenfalls die aufschreibenden Sachbearbeiter der InsO juristische Personen müssen (auch) unfassbar gut sein...;). Und wenn man das so sieht, müssen wir - bis auf ein paar Ausnahmen - eh alle rasende Beamte sein...

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  • Die Kollegen von den Erhebungsgerichten hätten einfach mal die doppelte Stundenzahlen der abrechnenden Sachverständigen für die Prüfung der Schlussrechnungslegungsprüfung aufschreiben sollen. Doppelte Zeit, weil wir mangels Ausbildung entsprechend länger brauchen. Dann hätten wir vielleicht brauchbare IN-Pensen.

  • Hach vielleicht übernehmt ihr einfach unser System, was ganz einfach funktioniert: Die eingehenden Insolvenzverfahren geteilt durch die vorhandenen Sachbearbeiter ergibt das dem einzelnen Mitarbeiter zustehende Pensum :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nur, unser Arbeitgeber zickt so'n bisschen hinsichtlich der "vorhandenen Sachbearbeiter" rum ;). Er würde gerne die Reduzierung reduzieren...

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  • Hach vielleicht übernehmt ihr einfach unser System, was ganz einfach funktioniert: Die eingehenden Insolvenzverfahren geteilt durch die vorhandenen Sachbearbeiter ergibt das dem einzelnen Mitarbeiter zustehende Pensum :D.

    Mittelbar läuft das ja auch so, denn letztlich muss alle bei einem Gericht eingehende Arbeit von den dortigen Beschäftigten ja auch gemacht werden, egal ob ein gerechtes Pensum kleiner oder größer wäre. PEBBSY dient daher eigentlich der Personalplanung - weil die Gerichte, anders als die freie Wirtschaft. eben weder sagen können, dass sie bei Überlastung neues Personal einstellen - oder Aufträge einfach ablehnen -, noch in Zeiten geringer Belastung Personal ausstellen können (jedenfalls nicht im Kernbereich der Richter und Rechtspfleger, bei den Servicestellen versucht man diese Flexibilität durch den Einsatz von Kettenarbeitsverträgen zu bekommen, mit allen damit zusammhängenden Ungerechtigkeiten und Problemen).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • ...
    Mir geht es um die Prüfung der Rechnungslegung/Vergütungsfestsetzung in größeren IN-Verfahren. Ich habe kurz erläutert, dass ich für meinen Teil an den vorgegebenen Pebbsy Zahlen scheitere, weil ich manchmal schon alleine für die Rechnungslegung und die Vergütungsfestsetzung 2 Arbeitstage brauche. Für ein IN-Verfahren juristiche Person habe ich aber für das gesamte Verfahrens nur 14 Stunden Zeit (gerechnet mit einem Durchschnitt von 6 Jahren).


    Wie wäre es denn damit?


    In dem Insolvenzverfahren
    über das Vermögen

    .............

    wird als Sachverständiger ...................


    mit der Beantwortung folgender Fragen beauftragt:

    1. Ist die Abrechnung sachlich und rechnerisch richtig erfolgt und durch Einzelbelege nachgewiesen?
    2. Ist das Belegwesen nach den Regeln kaufmännischer Buchführung ordnungsgemäß und vollständig geführt worden?
    3. Sind alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst worden?
    4. Inwieweit ist die Insolvenzmasse verwertet worden?
    5. Sind vom Insolvenzverwalter befriedigten Ansprüche als Masseverbindlichkeiten im Sinne der §§ 54, 55 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO), § 100 InsO oder § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO anzusehen?
    6. Sind evtl. geltend gemachte Aus- und Absonderungsrechte ordnungsgemäß erfasst und befriedigt worden?
    7. Sind evtl. an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrte Beträge nebst Feststellung der Kostenbeiträge der Insolvenzmasse nach § 171 InsO sachlich und rechnerisch richtig festgestellt und ermittelt worden?
    8. Sind Massekosten und Masseschulden ordnungsgemäß behandelt worden?
    9. Inwieweit decken sich die Einnahmen mit dem Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz?
    10. Liegt eine Rechtsgrundlage für evtl. aus der Insolvenzmasse entnommene Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten vor?
    11. Sind im Hinblick auf § 5 der „Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung“ (InsVV) einzelne Geschäfte und Aufgaben des Insolvenzverwalters auf Hilfskräfte mit Unterscheidung in delegierbare Sonderaufgaben und originäre Insolvenzverwalteraufgaben erfolgt?
    12. Ist bis zum Verfahrensschluss noch mit weiteren Einnahmen (insbesondere Steuererstattungen) und Ausgaben zu rechnen?
    13. Ist die im Vergütungsantrag zugrunde gelegte Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV richtig ermittelt und erscheinen evtl. geltend gemachte Erhöhungstatbestände unter evtl. Berücksichtigung der Einbeziehung weiterer Fachkräfte angemessen?


    Der Sachverständige wird ermächtigt, sich wegen fehlender Belege und Unterlagen unmittelbar mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und diese bei ihm anzufordern.

    Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, dem Sachverständigen uneingeschränkt Auskunft zu erteilen, erforderliche weitere Belege zur Verfügung zu stellen sowie die weitere fortgeführte Schlussrechnung nebst allen Belegen und Unterlagen an den Sachverständigen direkt zu übergeben.

    Der Prüfungsauftrag erstreckt sich auch auf die fortgeführte Schlussrechnung.


    Gründe:

    Das Insolvenzverfahren ist abschlussreif.

    Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung vorgelegt.

    Vor der abschließenden Gläubigerversammlung prüft das Insolvenzgericht die Schlussrechnung § 66 InsO.

    Zur Unterstützung dieser Prüfung war gemäß § 5 Absatz 1, Satz 2 InsO der vorgenannte Sachverständige zu bestellen.


    P.S: Ich habe gar nicht so viele Großverfahren wie mir Schlussrechnungsprüfer die Bude einrennen.

    Und in Kleinverfahren mit Masse von Null bis zur Deckung der Insolvenzverwalter/Treuhändervergütung ist mangels zu verteilender Insolvenztorte mein VAZ-geprägtes Schlussrechnungsprüfungsempfinden nicht besonders sensibilisiert.

  • Delegierung nicht aufgrund von schwieriger Sachverhalte, die einer gutachterlichen Stellungnahme bedürfen, sondern weil die Zeit nicht reicht ?? Dies vielleicht sogar noch auf dem Beschluss mit vermerkt ???

    Wenn das der goatfather mitbekommt....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Delegierung nicht aufgrund von schwieriger Sachverhalte, die einer gutachterlichen Stellungnahme bedürfen, sondern weil die Zeit nicht reicht ?? Dies vielleicht sogar noch auf dem Beschluss mit vermerkt ???

    Wenn das der goatfather mitbekommt....

    Dafür habe ich die Schlussrechnungsprüfer auf meiner Seite......:D

  • Enno: Der Sachverständige löst vielleicht das Problem der Schlussrechnungslegung aber nicht das Vergütungsproblem. Selbst wenn der Sachverständige Stellung zur Berechnungsmasse und zu Zuschlägen nimmt, sollte sich das Gericht seine eigene Meinung bilden. Wenn der Sachverständige die RL geprüft hat, hast du also zwei Möglichkeiten. Entweder du setzt antragsgemäß den Zuschlag von 200% (fiktiv) fest oder aber du machst dir die Mühe und schaust in die Akte. Wie will man sonst eine angemessene Vergütung festsetzen, wenn man die Falldetails nicht kennt. Wenn du nun zum Ergebnis kommst, dass der fiktive Zuschlag von 200 % zu hoch ist, dann machst du einen Beschluss mit guter Begründung. Welcher RA verzichtet schon gerne auf seinen beantragten Zuschlag? Manchmal werden nach dem Anhörungsschreiben auch neue Zuschlagstatbestände nachgeschoben, mit denen du dich wieder auseinandersetzen musst. Der Beschluss muss also gut begründet sein. Das erfordert Zeit....

    Bei uns sind sich die Inso-Rpfl. einig, was Pebbsy betrifft. Alle denken über Pebbsy so wie ich. Wir haben erreichen können, dass wir in der Inso nur zu 100% und nicht wie alle anderen Rpfl. zu 130 % belastet sind.
    Die Lobby der Insolvenzrechtspfleger ist doch aber viel zu klein, machen wir uns nichts vor. Wer hat denn Interesse daran, dass umfangreich geprüft wird?
    Jeder sollte mal so ehrlich sein und überlegen, wie die tägliche Belastung die Arbeit im Rpfl. INSO Dezernat bestimmt.... Vielleicht kommen wir dann auch mal dahin, dass wir die Zeit bekommen, die wir benötigen.
    Da es so wenig Insorechtspfleger gibt und das öffentliche Interesse nicht vorhanden ist, müsste ein Umdenken einsetzen. Solange es noch Rpfl. gibt die salopp auf das Beschwerderecht verweisen und sich keine eigenen Gedanken machen, wird sich Pebbsy nicht verändern.

    3 Mal editiert, zuletzt von Manja (27. November 2014 um 07:44) aus folgendem Grund: Schriftart angepasst

  • :daumenrau
    Aus Sicht eines Streitrichters mit Anfechtungsklagen kann ich nur ergänzen: Es scheint manchmal noch viel mehr Kontrolle durch das Insolvenzgericht, konkret also die Insolvenzrechtspfleger, notwendig zu sein, ich würde jederzeit für eine Erhöhung der Pebbsy-Pensen plädieren, wenn das zu weniger "durchwinken" führt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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