Ordnungsgeld gegen Minderjährigen

  • Gleich bei der ersten Akte am Morgen bin ich total ratlos und erbitte dringend Ratschläge:

    Zunächst ist eine einstweilige Verfügung einer 16-jährigen gegen einen 14-jährigen (jeweils vertreten durch die allein sorgeberechtigte Mutter) mit Kontaktaufnahmeverbot etc. erlassen worden.

    Antragsgegner hat sich nicht daran gehalten.

    Daher ist jetzt ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, verhängt worden, welches ich jetzt vollstrecken soll.

    Meine Fragen dazu:
    Gegen wen vollstrecke ich das Ordnungsgeld und ggfls. die Ordnunghaft (gehe nämlich nicht davon aus, dass die Familie soviel Geld hat)?

    Ist noch irgendetwas anderes zu veranlassen (z.B. Nachricht ans Vormundschaftsgericht)? Das Jugendamt weiß schon Bescheid (der Junge hat von dort aus einen Betreuer) und die Polizei auch (in dieser Sache gibt es zwei Anzeigen).

    Vielen vielen Dank im Voraus!

  • Ich würde mal sagen vollstreckt wird gegen den Minderjährigen.
    in Owi- Sachen geht man ja auch gegen den mj. vor, wenn er die Schule geschwänzt hat, da kann ja auch nicht der Elternteil für herhalten.

  • M.E. kann man nicht gegen den Minderjährigen vollstrecken, da es sich ja letztlich um einen schuldrechtlichen Anspruch handelt. Wie will ich den gegen den Mj vollstrecken?
    Die Vollstreckung müsste gegen den Mj, gesetzlich vertreten durch die Mutter gerichtet sein (wenn ich das richtig verstanden habe, lautet ja auch so die eV).
    Eine Nachricht an das Vormundschaftsgericht kann in meinen Augen generell nicht schaden.

  • Während meiner ganzen Zeit in Zivil (viele Jahre) ist mir sowas noch nicht unter gekommen. Aber vollstrecken würde ich grundsätzlich gegen den Minderjährigen. Die Eltern vertreten ihn zwar, aber sie haften nicht für seine Schulden. Und wenn sich nichts holen lässt, was hier zu vermuten ist, entscheidet ja der Richter, ob Ordnungshaft angeordnet wird. Da braucht sich doch der Rechtspfleger keine Gedanken machen.

  • Wer schuldet denn die Verpflichtung der Unterlassung aus der einstw. Vfg.? Der Minderjährige. Also ist er auch in das Ordnungsgeld verdonnert worden, das gegen ihn zu vollstrecken ist. Wo ist denn da eine Besonderheit fürs WACH WERDEN ????

  • Wo ist denn da eine Besonderheit fürs WACH WERDEN ????


    Die Besonderheit besteht darin, dass hier auch mal leuten geholfen werden soll, die keine

    30 Millionen Beiträge in diesem Forum haben

    die aber trotzdem vielleicht mal Hilfe benötigen.

    Danke :)

  • Ist hier jemand grad angezickt?
    Ich sehe es ja wie gesagt auch schon so, dass gegen den mj. zu vollstrecken ist und ggf. die O- haft gegen ihn zu vollstrecken ist. Die Eltern vertreten ihn ja nur hinsichtlich der ZU usw.
    Es steckt ja auch in seiner Macht die eintw. AO zu befolgen und nicht in der der Eltern.
    Wie schon erwähnt vergleiche ich das mit O- Haft aus einer Owi- sache wegen Schulschwänzens o.ä..

  • Ist hier jemand grad angezickt?


    Ja, weil ich jetzt schon öfter bemerkt habe, dass sich die Anzahl der Antworten oder die Bezugnahme auf Antworten viel zu oft nach dem Bekanntheitsgrad im Forum richtet. Sowas mag ich nicht. :daumenrun

    Die Beiträge 5 und 6 erfolgten erst, nachdem ich um Hilfe für meine Kollegin gebeten hatte, gelle? :)

  • :D

    Die Beiträge 5 und 6 erfolgten erst, nachdem ich um Hilfe für meine Kollegin gebeten hatte, gelle? :)



    @Fesdu
    Eigentlich nicht, aber brauchst es ja keinem zu sagen! ;) Ich Schussel hatte diesen Thread bisher einfach nur noch nicht entdeckt gehabt! :oops: Dinis Hilferuf hätte eigentlich schon gereicht, aber dein "Hallo-Wach-Schrei" war auch nicht schlecht! ...ist angekommen. :D

  • Die Beiträge 5 und 6 erfolgten erst, nachdem ich um Hilfe für meine Kollegin gebeten hatte, gelle? :)



    Das stimmt so nicht! Ich schaue nicht ständig in das Forum - muss ja auch mal bissel arbeiten. Ich habe die Anfrage erst gelesen, als ich dann auch geantwortet habe. Das hätte ich auch ohne deine "Hilfe" gemacht.


  • Ja, weil ich jetzt schon öfter bemerkt habe, dass sich die Anzahl der Antworten oder die Bezugnahme auf Antworten viel zu oft nach dem Bekanntheitsgrad im Forum richtet. Sowas mag ich nicht. :daumenrun

    Die Beiträge 5 und 6 erfolgten erst, nachdem ich um Hilfe für meine Kollegin gebeten hatte, gelle? :)


    Das kann ich mir - zumindest für die Bereiche, in denen ich regelmäßig verkehre, nicht vorstellen.

    Ich denke, es hängt vielmehr von der konkreten Frage ab. Nicht zu allem hat man auf Anhieb was zu sagen und wenn man selbst erst nachlesen muss, braucht man dazu erst mal etwas Zeit.

    Es hilft dem Fragesteller ja auch nichts, wenn man nur schreibt "hab keine Ahnung", nur damit man geantwortet hat.

    Im übrigen sollte man nicht dazu gelangen, zu erwarten, dass einem hier alls Probleme schnell und abschließend gelöst werden. Niemand sollte erwarten, dass er innerhalb von ein paar Minuten (oder innerhalb von 2 Stunden) zig richtige Antworten bekommt.
    Es ist zwar häufig so, dass es in vielen Fällen schnell zu Lösungen kommt, aber das kann nicht als Standard erwartet werden.

    Ich selbst hatte z.B. gestern auch eine Frage eingestellt, in der dann die erste Antwort erst 6 Stunden später kam. Siehe hier.

    Ulf, Admin

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich hab das schon gelesen. Ich hätte ja gern geholfen. Bin aber selber planlos, da ich das auch noch nie hatte. :confused: Sorry! Es kann ja nicht jeder User, der sich in dem Bereich nicht auskennt immer auf das Thema antworten mit der Erklärung: "Keine Ahnung! Aber in Gedanken bin ich bei Dir und hoffe mit Dir auf eine schnelle Antwort!" Da droht dann Überfüllung.:)

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