Vergütung-Abtretung

  • Mein Problem:

    Gegen einen unserer Berufsbetreuer A ist bereits seit längerem ein Ermittlungsverfahren anhängig. In einem meiner Verfahren habe ich die Vergütung für Januar bis November 2011 noch nicht angewiesen. Im Vergütungsantrag vom 07.12.11 hat der Betreuer als Bankverbindung ein Konto bei der C*****reform angegeben und im Anschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur an diese Kontonummer überwiesen werden soll.

    Anfang Dezember 2011 erfolgte Betreuerwechsel. Der neue Betreuer B macht nun eine Forderung in Höhe von ca. 3.000 € gegen A im Namen des Betreuten geltend und macht einen Überleitungsanspruch bezüglich der noch offenen Vergütung (ca. 800 €) gegen das AG geltend. Bei Nichtzahlung durch A (wovon ich ausgehe), will er Mahn-/Vollstreckungsbescheid gegen A beantragen und solange soll ich das Geld nicht an A auszahlen.

    Ist das relevant für mich oder muss ich an die C-Reform überweisen? Kennt sich jemand hier aus und kann mir helfen? Bin wie immer für alle Hinweise dankbar!

  • Der neue Betreuer möge mal begründen, woraus sich seiner Meinung nach ein Überleitungsanspruch ergeben soll.

    Falls es einen Titel des Betroffenen gegen den Altbetreuer gibt, kann er den Auszahlungsanspruch pfänden lassen.

    Ansonsten sehe ich keine rechtliche Handhabung, die Vergütung zurückzuhalten bzw. nicht auszuzahlen.

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