Liebes Forum,
wir haben eine Anlagenrechtsbescheinigung nach §9 GBBerG erhalten und diese beim Grundbuchamt eingereicht. Bei den Eintragungen der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten handelt es sich ja eigentlich nur um eine Grundbuchkorrektur.
Das Grundbuchamt stellt jetzt bei einem Geschäftswert von 3.000 € Rechnungen über 26 € pro Dienstbarkeit aus.
Sollte diese Eintragung nicht kostenfrei sein, da es sich ja nur eine gesetzlich verordnete Korrektur handelt? Oder ist das nicht relevant?
Mit der Bitte um sachdienliche Hinweise.
Danke
Gunnar