Ausschluss der Einzelvertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer GmbH

  • Hallo ich hab folgendes Problem,

    ist es möglich, dass ein Geschäftsführer komplett von der Einzelvertretung ausgeschlossen wird? Würde dies nicht bedeuten, dass wenn aus welchen Gründen auch immer nur noch dieser übrig bliebe die Gesellschaft nicht mehr vertreten werden könnte?

  • Ausgehend von der gesetzlichen Regelung des § 35 GmbHG (1 GF vertritt allein; mehrere GF vertreten gemeinsam) liefe eine solche Regelung auf einen unzulässigen Ausschluss von der Vertretungsmacht für den Fall hinaus, dass nur noch dieser GF übrig ist.

    Ich würde eine solche Regelung beanstanden.

  • Könnten Gesellschafter einer GmbH nicht auch im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass die GmbH mindestens zwei Geschäftsführer hat, die nur gemeinsam vertreten? Fällt dann einer weg, kommt man ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der verbleibende Geschäftsführer nicht allein handeln kann. In diesem Fall muss halt ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden.

    Die Beantwortung der Eingangsfrage hängt meiner Meinung nach im wesentlichen davon ab, was der Gesellschaftsvertrag zulässt.

  • Könnten Gesellschafter einer GmbH nicht auch im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass die GmbH mindestens zwei Geschäftsführer hat, die nur gemeinsam vertreten? Fällt dann einer weg, kommt man ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der verbleibende Geschäftsführer nicht allein handeln kann. In diesem Fall muss halt ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden. ...

    ... oder ein Notgeschäftsführer (§ 29 BGB analog)?

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