Hallo,
ich hab da mal eine Frage bzgl. der Kosten des Vergleichs. Im Kostenausspruch heißt es " die Kosten des Rechtsstreits trägen Kläger zu 15 % und Beklagte zu 85 %, mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, diese trägt die Beklagte". Beantragt wurden 3100, 3101, 3104, 1000, 1003, 7002 und 7008 sowie Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Ich weiss jetzt nicht genau was zu den Kosten des Vergleichs gehört? Es wurde der Vergleich auch über nicht anhängige Ansprüche geschlossen, deshalb die VV 1000. Gehört jetzt nur, das was durch den Vergleich an Mehrkosten entstanden ist, zu den Kosten des Vergleichs also die Einigungsgebühre, die VV 3101 + Mwst. und 7002?
Vielen Dank schon mal im Voraus!