Kontoauflösung zwecks Pfändungsschutz

  • Hallo Ihr Lieben, ich brauche eure Hilfe.

    Eine Betreuerin beabsichtigt der Sparbücher ihres Betreuten aufzulösen, um die dort befindlichen Gelder vor einer möglichen Pfändung zu schützen und hat nun die Genehmigung zur Auflösung und Umbuchung auf das Girokonto beantragt. Es liegen einige Forderungen vor, von der Stadt, Krankenkasse, Beerdigungsinstitut, Mietrückstände, etc.

    Die Betreuerin trägt lediglich vor, die Auflösung und Umbuchung sei nötig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Betreuten.

    Da ich Betreuungssachen erst seit zwei 1/2 Monaten bearbeite, habe ich da leider noch kein Gefühl für derartige Sachverhalte.

    Einerseits bestehen keine Bedenken gegen die Auflösung der Sparbücher, solange das Geld auf das Girokonto umgebucht wird und nicht unter der Matratze gelagert wird. Dies ist natürlich auch abhängig von der Höhe der Sparsumme.

    Anderseits ist es doch nicht Aufgabe des Betreuers, den Betreuten vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen und das Recht der Gläubiger zu vereiteln. Es gibt doch genug Pfändungschutz-Maßnahmen für Schuldner.

    Was denkt Ihr darüber? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

    Vielen Dank schonmal im Voraus und beste Grüße.

  • Bin zwar kein Betreuungsmensch, aber ich finde es erstmal grundsätzlich völlig legitim, Konten abzuräumen, wenn man eine Pfändung derselben befürchtet.

    Im Ergebnis ändert das aber nichts: Irgendwann mal muß man die Gelder abgeben, wenn man sich nicht strafbar machen will. Entweder hat man sie zu Hause in bar, dann muß man sie spätestens bei der eV angeben. Oder man bucht sie auf ein anderes Konto um, das auch gepfändet werden kann und wiederum auch spätestens bei der eV angegeben werden muß.

    => Der Sinn erschließt sich mir nicht so richtig.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich würde an dieser Stelle etwas tiefer im Sachverhalt bohren. Berufsbetreuer oder Ehrenamtler?
    Mir stellt sich nämlich die Frage, wie denn die Schulden tatsächlich bezahlt werden sollen. Was macht der Betreuer bereits, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden (Stundungsgesuche/Ratenzahlungen...)? Ist die Situation bereits so verfahren, dass man unter Umständen schon an die Insolvenz denken kann?

    Ansonsten schützt die Umbuchung vom Sparbuch aufs Girokonto nicht vor der Pfändung: In der Regel werden sämtliche Konten bei einem Kreditinstitut gepfändet, nicht nur die Sparkonten.
    Es hätte nur dann Sinn, wenn man das Geld verpulvern wollte, sprich eine Nacht in Las Vegas verbringen.

    Ich habe bei mir im Bezirk die Erfahrung gemacht, dass bei Schulden sehr gern der Kopf in den Sand gesteckt wird und man die Betreuer erst "wachrütteln" muss und auf die richtige Fährte stoßen muss. Vielleicht glaubt der Betreuer ja, dass er vor den Schulden weglaufen oder sie ignorieren kann. Unter Umständen hilft ein persönliches Gespräch.


  • Die Betreuerin trägt lediglich vor, die Auflösung und Umbuchung sei nötig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Betreuten.

    Wieso gehst du davon aus, dass sie die Sparbücher vor Pfändungen schützen will?
    Vielleicht hat sie ja sogar vom Girokonto an Gläubiger gezahlt und benötigt nun daher Geld für den Lebensunterhalt.
    Um was für Summen geht es denn hier? Auf dem Girokonto soll nur soviel Geld sein, wie zur monatlichen Verwendung benötigt wird, ansonsten verzinsliche Anlegung nach § 1806 BGB. Wenn nun aber das Geld echt gebraucht wird auf dem Giro, dann ist die Umbuchung zu genehmigen.
    Bei drohender Pfändung wäre wohl über P-Konto nachzudenken.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Die Betreuerin hat mit den Gläubigern Ratenzahlungen vereinbart, die wohl auch eingehalten werden. Zumindest steckt sie da den Kopf nicht in den Sand.
    Sie befürchtet nur, dass der Betreute zu viele Ausgaben hat und so den Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können wird. Dann stünden ggfs. Zwangsmaßnahmen der Gläubiger an.

    ... Hmm, ich denke ich erkundige mich erst nach der Höhe der Sparsumme, die umgebucht werden soll. Im Übrigen hätte ich wohl keine Bedenken, wenn die Umbuchung zur Sicherung des Lebensunterhalts erfolgen soll.
    Wenn gepfändet wird, dann alles. Nur an das Sparbuch käme der Betreute nicht mehr dran, es würde einem möglichen Pfändungsschutz nicht unterliegen. Das P- gilt ja auch nur für das Girokonto.

  • Aber auch da gibt es betragsmäßig Grenzen. Liegt das Guthaben darüber, ist es auch an den Gläubiger abzuführen. Da hilft auch P im Konto nichts.

    Da ja offenbar nur die Pfändung durch den Gläubiger, mit dem man sich auf Raten geeinigt hat, befürchtet wird, könnte doch über einen Beschluß zur monatlichen Freigabe des Ratenbetrages vom Sparbuch nachgedacht werden. Das ist das Geld, das dafür verwendet werden soll, also laßt doch den Rest noch Zinsen erwirtschaften.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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