Ein Rechtsanwalt vertritt eine "nichteheliche Tochter" meines Erblassers. Die Vaterschaft wurde nie anerkannt. Er reicht ein Abstammungsgutachten ein aus dem sich ergibt, dass die Kinder meines Erblassers zu 99,6 % ihre Halbbrüder sind. Jetzt ficht er das Testament aufgrund der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten an und beantragt Akteneinsicht.
Würdet ihr Akteneinsicht aufgrund des DNA-Gutachtens gewähren?