Hallo!
Wie wir wissen, ist die Betreuung mit dem Tod beendet. Mir ist nun bei einem Betreuer aufgefallen, dass dieser bei vermögenden Betreuten am Todestag oder 1 Tag später nochmals eine Barabhebung in Höhe der ihm aus dem Nachlass zustehenden Betreuervergütung in den Bargeldbestand übernommen hat und diese in der Schlussrechnungslegung auch angibt. ich gehe davon aus, dies hat praktische Gründe um sie mit Festsetzungsbeschluss gegenüber den Erben, dann bei der Übergabe der Unterlagen an die Erben, gleich einbehalten kann und nicht den Erben hinterher laufen muss.
Ich finde diese Vorgehensweise verständlich aber rechtlich durchaus bedenklich. Der Betreuer ist ab Kenntnis vom Tod nicht mehr berechtigt, hebt aber denoch ab, obwohl er weiß das er das nicht darf.
Ist das bei euch auch schon vorgekommen? Habt ihr etwas veranlasst?
Schönen Nachmittag
Döner