Gesetzliche Unfallrente pfändbar?

  • bedingt pfändbar, kein Thema;
    zu ceterum..... der Spruch wird cato dem älteren zugeschrieben, der irgendwann mal Senator Roms war. Jede seiner Reden soll er angeblich mit diesem Spruch beendet haben. Oki, der 3. punisches Krieg hatte dann die Zerstörung Karthargos zur Folge. Daher auch das geflügelte wort...

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • So nun hab ich völlig unangestrengt meinen Zusammenrechnungsbeschluss bekommen und nun kommt der Schuldner mit ´nem Antrag auf Anhebung des unpfändbaren Betrag ums Eck, weil er monatlich 21,25 Ocken für Medis ausgeben muss.

    Nach meinen Berechnungen muss er als chronisch Kranker 1 % des Familienbruttos sowieso abdrücken. Da ich die liebe Ehefrau hier auch "persönlich betreue", weiß ich die Gesamteinnahmen der Ehegatten und errechne einen Betrag von 205,55 €, die der Gute sowieso im Jahr selbst zuzuzahlen hat.

    Sind diese 205,55 € nun so zu behandeln, wie auch andere Leistungen der Krankenkasse, wenn diese sie nicht übernimmt (z.B Zahnersatz)? Also keine Anhebung um diesen Betrag, weil die Kasse die Kosten nicht übernimmt?

  • 21,25 € würde ich nicht als besondere Belastung ansehen. Das könnte der Schuldner auch von seinem unpfändbaren Einkommen bestreiten.

    Als nächstes kommt er mit den Zuzahlungen zu den Medikamenten und der Praxisgebühr, die jeder Schuldner ebenfalls selbst von seinem unpfändbaren Einkommen zu zahlen hat.

  • 21,25 € würde ich nicht als besondere Belastung ansehen. Das könnte der Schuldner auch von seinem unpfändbaren Einkommen bestreiten.


    Joah, ICH seh das auch so. Muss aber jetzt argumentieren, damit mein Gericht das auch so sieht. :D Will doch meinen mühsam erarbeiteten Zusammenrechnungsbeschluss nicht gleich wieder aufgeben.

  • Hat hier keiner was Schlaues für mich? Warum der unpfändbare Betrag wegen so einem Pippi-Betrag nicht anzuheben ist, z.B.?

    Ich weiß nicht, ob man die Zuzahlungen genauso behandeln kann, wie Leistungen, die die Kasse nicht übernimmt. Wäre ja irgendwie logisch.

  • @Jam
    allein schon wegen des vergleichsweise geringen Betrages wirst Du keine Mainstream-Entscheidung genannt bekommen.

    Wenn man der Auffassung ist, dass alles Unpfändbare vorrangig für Sex, Drugs and Rock`n Roll zur Verfügung stehen muss, ist natürlich jede anderweitige Ausgabe eine außergewöhnliche Belastung.

    Wenn man sich zur Auffassung durchringt, dass das Unpfändbare zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dient, mit den sich daraus ergebenden persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen, wird man einer Erhöhung skeptisch gegenüber stehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hat hier keiner was Schlaues für mich? Warum der unpfändbare Betrag wegen so einem Pippi-Betrag nicht anzuheben ist, z.B.?

    Ich weiß nicht, ob man die Zuzahlungen genauso behandeln kann, wie Leistungen, die die Kasse nicht übernimmt. Wäre ja irgendwie logisch.

    Was schlaues nicht, denn ein Antrag gemäß § 850f ZPO ist ja auch immer eine Ermessensentscheidung, die wahrscheinlich jeder anders sieht. Insofern bringt Dir meine Meinung wahrscheinlich nicht viel (Jedenfalls hab ich so einen Antrag nicht vorliegen;)).

    Aber gemäß § 850f ZPO müssen es ja schon außergewöhnliche Belastungen sein und die sehe ich hier nicht. Auch wird man vielleicht den Grundgedanken aus der Entscheidung des BGH IX ZB 35/08 nicht vergessen dürfen. Aber wie gesagt, ich kann Dir hier noch so viele Argumente für diese Meinung mitteilen, der nächste siehts wieder gaaanz anders...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • :)

    Ich soll´s ja nicht entscheiden, ich will nur nix von der Masse abgeben. Ich finde den Antrag etwas dreist, .... aber wir wollen ja nicht gefühlsduselig werden, näch?

    Na dann werde ich mich mal an die Argumentation machen mit Hilfe der BGH-Entscheidung, die ich hier ja auch schon auf´m Tisch hatte. Mal gucken, was dann übrig bleibt vom pfändbaren Betrag.

  • :)

    Ich soll´s ja nicht entscheiden, ich will nur nix von der Masse abgeben. Ich finde den Antrag etwas dreist, .... aber wir wollen ja nicht gefühlsduselig werden, näch?

    Na dann werde ich mich mal an die Argumentation machen mit Hilfe der BGH-Entscheidung, die ich hier ja auch schon auf´m Tisch hatte. Mal gucken, was dann übrig bleibt vom pfändbaren Betrag.

    Bist wohl an einem "alles zu tode stellungsnahmeritis-erkrankten" Gericht tätig, mein Beileid......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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  • Mein Gericht ist meinem Vortrag gefolgt: Nicht unzumutbar, es bleibt beim pfändbaren Betrag.

    Solange ich Recht krieg, nehme ich doch gern Stellung. :D

  • Mein Gericht ist meinem Vortrag gefolgt: Nicht unzumutbar, es bleibt beim pfändbaren Betrag.

    Solange ich Recht krieg, nehme ich doch gern Stellung. :D

    Kuststück bei so einer klaren Sache :strecker

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