Mein Schuldner bekommt Altersrente und eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Zusammengerechnet ergäben sich pfändbare Einkünfte, wenn ich seine Ehefrau nach § 850 c IV ZPO unberücksichtigt lasse.
Ist die gesetzliche Unfallrente pfändbar?
Bei meiner wilden Sucherei falle ich immer wieder über BU und private Unfallrente. Die interessieren mich aber grad nicht.
edit:
Ich sehe grad, fällt unter § 850 b I 1 ZPO, oder? Also grundsätzlich nicht pfändbar. Dann darf ich wohl auch keinen Zusammenrechnungsantrag stellen.