Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Insolvenzgläubiger verkauft seine im Insolvenzverfahren zur Schlusstabelle angemeldete Forderung (Status Verfahren: in WVP)
Kaufvertrag ist zustande gekommen, Abtretungserklärung an den neuen Gläubiger liegt vor.
Reicht die Vorlage der Abtretungserklärung beim Treuhänder um die Schlusstabelle zu ändern und um an der jährlichen Verteilung teilzunehmen?
Vielen Dank