Rechtsnachfolge im Insolvenzverfahren

  • Hallo,

    habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Ein Insolvenzgläubiger verkauft seine im Insolvenzverfahren zur Schlusstabelle angemeldete Forderung (Status Verfahren: in WVP)

    Kaufvertrag ist zustande gekommen, Abtretungserklärung an den neuen Gläubiger liegt vor.

    Reicht die Vorlage der Abtretungserklärung beim Treuhänder um die Schlusstabelle zu ändern und um an der jährlichen Verteilung teilzunehmen?

    Vielen Dank

  • Jein.

    Mit Beendigung des Verfahrens, müsste gegenüber dem Insolvenzgericht die Rechtsnachfolge angezeigt werden, §201f InsO.

    Dem TH kann das egal sein, der gibt lediglich eine geänderte Kontenverbindung ins Programm ein.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ist ein uralter Streit, der rechtlich nicht klärbar ist, sondern sich nur in der praktischen Handhabung lösen lässt.
    Der Verwalter hat entsprechend des Schlussverzeichnisses auszuschütten; dies überprüft nicht das Handelsgericht, wie Frau Brenner das will, sondern der dusselige Rechtspfleger. Der würde natürlich eine Abweichung feststellen. Nun gibt es 2 Verahrensarten:
    1. Art
    Rechtsnachfolge muss entsprechend der ZPO-Vorschriften nachgewiesen werden (hardliner-ansicht)
    2. Art
    wir (also der Verwalter und das dusselige "Vollstreckungsgericht" glaubt das, betrachtet dies als reines Ausschüttungsproblem und gut ist

    Vielleicht sollte man mal bei Frau Brenner ein Rechtsgutachten in Auftrag geben...... Rechtspfleger sind ja an sich zu blöd, solche Fragen zu beantworten....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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