hierzu dürfte es jetzt etwas neues geben. habe den beschluss bereits in der entscheidungssammlung erwähnt, aber auf ihn sei hier nochmals ausdrücklich hingewiesen.
OLG Celle: Beschluss vom 04.10.2013 - 2 W 217/13
Der Geltendmachung der Umsatzsteuer der auf die gesamte Honorarforderung entfallenen Umsatzsteuer verpflichteten Rechtsanwalt steht die Vorsteuerabzugsberechtigung seines bedürftigen Mandanten entgegen.
Danke für das Einstellen der Entscheidung. Das hilft vielen weiter, die sich mit dem Problem befassen müssen...