Vorsätzliche unerlaubte Handlung von Amts wegen

  • Im Zustimmungsersetzungsverfahren behauptet der betreffende Gl., Forderungen aus Mietrecht (seine) seien privilegiert. Er wolle eine höhere Quote. Das ist nach ganz h. M. falsch. Was der Gl. dagegen NICHT vorträgt, ist eine v. u. H. Gerade die könnte aber vorliegen. Darf das das Insolvenzgericht von Amts wegen berücksichtigen?

    Einmal editiert, zuletzt von Valerianus (31. Januar 2012 um 15:05) aus folgendem Grund: Tippfehler (da nachts vom i-phone gepostet)

  • Eigentlich keine Berücksichtigung v.A.w. (Hamburger Kommentar: § 309, Rn. 26)

    Die beiden Entscheidungen dürften Dir vielleicht weiterhelfen:
    OLG Köln, 29.08.2001, 2 W 105/01 in ZinsO NZI 2001, 594-596; ZinsO 2001, 807

    LG München II, Beschl. v. 4. 7. 2001 - 7 T 2729/01

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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