Zeitpunkt der Versicherung des Liquidators/ Geschäftsführers

  • Mit liegt eine Anmeldung der Auflösung einer Gesellschaft und der Bestellung des Liquidators vom 06.11.2009 vor. Das Dokument war ursprünglich nicht ordnungsgemäß elektronisch signiert worden. Dies war beanstandet worden, der Notar war erinnert worden, dann hat sich herausgestellt, dass der Notar nicht mehr im Amt ist, der Beteiligte wurde persönlich angeschrieben, Fristverlängerungsanträge...letztendlich ist jetzt erst ein ordnungsgemäß elektronisch signiertes Dokument hier eingegangen.

    Jetzt frage ich mich jedoch, ob die Versicherung des Liquidators noch ausreichend ist, da diese nun schon mehr als zwei Jahre alt ist. Ich tendiere dazu, eine aktuelle Versicherung zu fordern. Weiterhin stellt die Versicherung auch nicht auf den Zeitpunkt einer rechtskräftigen Verurteilung ab (gem. aktueller Rechtsprechung des BGH).

    Wie seht ihr das?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Jetzt frage ich mich jedoch, ob die Versicherung des Liquidators noch ausreichend ist, da diese nun schon mehr als zwei Jahre alt ist. Ich tendiere dazu, eine aktuelle Versicherung zu fordern.

    Würde ich genauso. In 2 Jahren können viele Verurteilungen rechtskräftig bzw. Gewerbeuntersagungen bestandskräftig geworden sein.
    Bei mir liegt die absolute Höchstgrenze bei 6 Monaten, und das auch nur in Ausnahmefällen. Ab ca. 3-4 Monate akzeptiere ich eine solche Eignungsversicherung wegen des Zeitablaufs nicht mehr und verlange eine neue Versicherung.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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