Hallo, in dem Betreuungsverfahren wurde dem Betreuer eine RA in beigeordnet. Es geht um einen Betreuerwechsel. Die RAin beantragt nun sowohl eine Terminsgebühr als auch eine Vergleichsgebühr.
Die BezR. sagt, beides zurückweisen- bei einer reinen Anhörung entsteht keine Terminsgebühr, und bezgl. der Entlassung als Betreuer kann man sich nicht einigen, ist allein Entscheidung des Richters.
Die Rechtsanwältin schreibt nun, sie wäre ausdrücklich gebeten worden zum Anhörungstermin zu kommen, und sie hätte in dem Termin dazu beigetragen, den Streit etwas zu schlichten und weitere rechliche Schritte gegen eine Entscheidung des Gerichts verhindert.
Sie seht ihr das? Solche Festsetzungen kommen ja recht selten vor, aber die Darlegung der Bezr. scheint für mich schlüssig.