Anhörung Massegläubiger gem. § 207 Abs. 2 InsO

  • Hallo zusammen, ich steh grad auf dem Schlauch und bitte um Bestätigung: IN-Verfahren einer natürlichen Person wird nach Kostenstundung eröffnet. Stundung wird wegen unbekannten Aufenthalts des Schuldners wieder aufgehoben. Ich zeige als IV MAsselosigkeit an (Null-Masse) und beantrage Einstellung nach § 207. Nun beauftragt mich das Inso-Gericht mit der Zustellung eines Schreibens an die Massegläubiger zwecks Anhörung gem. § 207 Abs. 2 InsO. Massegläubiger sind aber ausser der Staatskasse wg. den Verfahrenskosten keine vorhanden. Dann muss ich doch auch niemand anschreiben, oder?

  • Ich muss zugeben, dass ich dort noch differenziere.

    Wenn der Schuldner bekannten Aufenthaltes ist, höre ich ihn aufgrund der besonderen Bedeutung für seine RSB vor der Gläubigerversammlung an. Zudem wird die Einstellung stets zum Tagesordnungspunkt gemacht.

    Bei Unternehmen höre ich nur in der Gläubigerversammlung an.

  • Hallo zusammen, ich steh grad auf dem Schlauch und bitte um Bestätigung: IN-Verfahren einer natürlichen Person wird nach Kostenstundung eröffnet. Stundung wird wegen unbekannten Aufenthalts des Schuldners wieder aufgehoben. Ich zeige als IV MAsselosigkeit an (Null-Masse) und beantrage Einstellung nach § 207. Nun beauftragt mich das Inso-Gericht mit der Zustellung eines Schreibens an die Massegläubiger zwecks Anhörung gem. § 207 Abs. 2 InsO. Massegläubiger sind aber ausser der Staatskasse wg. den Verfahrenskosten keine vorhanden. Dann muss ich doch auch niemand anschreiben, oder?

    Na ja, Ihr selbst seid ja auch noch da, also stellt das mal schön Euch selbst zu :D

  • Wenn keiner da ist, dann kann man auch niemanden anhören.

    Bei uns läuft das allerdings anders. Wir bestimmen einen Termin und hören dort dann an. :gruebel:

    Dem schließe ich mich voll an. Bei uns erfolgt im Schlusstermin die Anhörung der Insolvenz- und der Massegläubiger. Diese werden immer aufgeführt, auch wenn es wie oft keine gibt.

  • vermutlich wieder so ein tolles Formschreiben aus der Hexenküche der formalisierungswütigen Schmiede der Formularersteller. Da steht der Anspruch hinter, dass der "Job" des Insolvenzrichters, des Insolvenzrechtspflegers (und Rinnen) und der Geschäftsstellenbeamten(und Innen) ja so eigentlich von einem Ungelernten gemacht werden kann.Ey Du, gibbt voll krass geiles vordruck in dä süstem un so, machte klick und iß voll krass erledigt und akte vonne tisch.

    Ofenbar ist dies wieder ein Fall, der wie die restlichen 99 % Fälle eben nicht der Talibanisierung unserer Arbeitsprozesse zugänglich ist.
    Da aber wg. 207 II eine Anhörung vorgesehen ist, steht bei mir halt drin, den bekannten Gläubigern "sonstiger Masseverbindlichkeiten" den Beschluss zuzustellen. Der Rest dürfte wohl klar sein.

    Hi hi, was teilweise in den "Systemvordrucken" steht, vielleicth mach ich mal einen "GAG"-Thread darüber auf.... kommt mir manchmal wie matirx vor......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ..., dass der "Job" des Insolvenzrichters[....], des Insolvenzrechtspflegers (und Rinnen) und der Geschäftsstellenbeamten(und Innen) .....


    @def, alter Chauvi, was ist den das [....], bzw. was fehlt den hier? Ist das politisch korrekt ? Ich sage nur:

    liebe Kinderinnen und Kinder....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Bei uns steht es nicht im Vorlagentext, aber vielleicht enthielt der Schlussbericht im Ausgangsfall auch keine eindeutigen Angaben, ob (noch) Massegläubiger vorhanden sind? Wenn mir das nicht klar ist, beauftrage ich den IV auch pauschal mit der Zustellung des Terminsbeschlusses zur Anhörung Massegläubiger und lasse mir ggfs. eine aktuelles Massegläubigerverzeichnis vorlegen. Das bekomme ich eigentlich fast nie ohne Aufforderung mit dem Schlussbericht vorgelegt, jedenfalls nicht mit vollständigen Anschriften, selbst wenn mal irgendwann vor Jahren Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde...Im Ausgangsfall wäre dann eben vom IV mitzuteilen, dass keine weiteren Massegläubiger vorhanden sind.

    und von wegen Chauvi, ich bin eine Rinne :gruebel: Dann lieber ein Trüffel à la Selbstmotivationskurs Stromberg.

  • ..., dass der "Job" des Insolvenzrichters[....], des Insolvenzrechtspflegers (und Rinnen) und der Geschäftsstellenbeamten(und Innen) .....


    @def, alter Chauvi, was ist den das [....], bzw. was fehlt den hier? Ist das politisch korrekt ? Ich sage nur:

    liebe Kinderinnen und Kinder....


    boah, ey, kaum mach voll krass auf political corectness is schon wieder nich korrekt ey :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Bei uns steht es nicht im Vorlagentext, aber vielleicht enthielt der Schlussbericht im Ausgangsfall auch keine eindeutigen Angaben, ob (noch) Massegläubiger vorhanden sind? Wenn mir das nicht klar ist, beauftrage ich den IV auch pauschal mit der Zustellung des Terminsbeschlusses zur Anhörung Massegläubiger und lasse mir ggfs. eine aktuelles Massegläubigerverzeichnis vorlegen. Das bekomme ich eigentlich fast nie ohne Aufforderung mit dem Schlussbericht vorgelegt, jedenfalls nicht mit vollständigen Anschriften, selbst wenn mal irgendwann vor Jahren Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde...Im Ausgangsfall wäre dann eben vom IV mitzuteilen, dass keine weiteren Massegläubiger vorhanden sind.

    und von wegen Chauvi, ich bin eine Rinne :gruebel: Dann lieber ein Trüffel à la Selbstmotivationskurs Stromberg.


    hi hi zu meiner vermeintlich chauvinistischen Haltung (hallo: ich bin stempelknecht, und gehe stets gebückt, das erwarten die Preußen von den Rheinländern um dem unsäglichen Laissez faire der Rheinländer Einhalt zu gebieten. Den Preussen galt wohl trotz aller Grundsätzichkeit, dass jeder nach seiner "Facon" selig sein sollte, die Disziplin als höchstes Gut. Oki, die Haltung des Preussens ist die des Stocks,den er verschluckt hat, mit dem er vorher geprügelt wurde (etwas frei nach Rosa Luxemburg). Jemand mit so gebücktem Gang kann doch kein chauvi sein.....
    Nur eine Schlussrechnung, die die Massegläubiger nicht ausweist und kein Masseschuldneverzeichnis beinhaltet, ist dann nicht prüffähig, wenn es lt. Schlussbericht und aus dem sonstigen Inhalt der Akte Massegläubigiger gibt. Die Schlussrechnung ist gerichtlicherseits zu beanstanden.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!