hallo zusammen,
uns beschäftigt derzeit, wie bei rechnungslegungen mit "barverfügungen" umgegangen werden soll (OHNE einwilligungsvorbehalt), also wenn d. betroffenen am automat selbst bargeld holt und es dann - wie auch immer - verwendet.
die betreuer sind meist der meinung, dieses positionen müssen lediglich in der RL aufgeführt werden, wir bestehen darauf, dass von d. betroffenen bestätigt wird, dass er/sie die barverfügungen selbst tätigt, sofern kein EV angeordnet ist.
uns würde mal interessieren, wie das bei euch gehandhabt wird, weil die meisten betreuer behaupten, dass sie lediglich bei uns eine solche bestätigung vorlegen müssten - was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann...
vielen dank!