Festsetzung bei Adhäsionsverfahren

  • Hallo zusammen,

    in einem Strafverfahren wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, jedoch das Urteil im Adhäsionsverfahren für vorläufig vollstreckbar erklärt.

    Kann ich nun die Kosten des NKL gegen den Angeklagten aus dem Adhäsionsverfahren bereits festsetzen, oder muss ich abwarten bis das Urteil rechtskräftig ist?

    1.000 Dank

  • da es als vorl. vollstr. erklärt wurde in bezug auf das adhäsionsverfahren, ist diesbezüglich eine festsetzung trotz revision möglich. der anspruch ist im grunde ja auch ein zivilrechtlicher und kein strafrechtlicher, insofern widerspricht es nicht dem ansonsten geltenden grundsatz, dass erst mit rechtskraft des urteils eine festsetzung der gebühren/auslagen des nklv gegen den verurteilten möglich ist.
    an die anrechnung der rechtsbeistandsvergütung musst du jedoch auch denken. aus diesem grunde sondere ich sie bei geltendmachung der vergütung (grds. wird von den anwälten alles in einem gesamtbetrag und einer einzigen rechnung geltend gemacht) immer von den anderen gebühren/auslagen des (reinen) strafverfahrens ab.

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