Hallo,
Schuldner in WVP hatte in diesem Monat eine Todgeburt seines Kindes. Bestattungspflichtiger Vorgang. Kann er die Kosten für die Bestattung (Gebührenbescheid der Stadt) und die Kosten des Beerdigungsinstitutes pfändungsmindernd auf sein Einkommen anrechnen?
Nettoverdienst für Pfändungstabelle. 4500 €
Kosten für gesamte Bestattung: 1250 €
Gibt es dafür eine rechtskräftige Entscheidung, da es sich ja wirklich um eine außergewöhnliche Belastung handelt die nicht vermeidbar war.
MFG