Muss sich der Rpfl. beschwindeln lassen?

  • Hallihallo,

    sagt mal, muss sich der Rpfl. beschwindeln lassen?

    Im konkreten Fall geht es darum, dass eine ehrenamtliche nicht familiäre Betreuerin wohl wissentlich, Tatsachen verschiegen hat. Vermögenssorge war nicht Gegenstand der Betreuung. Im Verpflichtungsgespräch überreichte Sie das Vermögensverzeichnis und gab darin nur ein Girokonto, wofür sie eine Vollmacht hatte an.
    Auffällig waren hohe Bargeldabhebungen, sie sagte der Betroffene hätte diese so verlangt und habe das Geld in einer Geldkassette zu Hause.
    Auf meine Nachfrage, ob Sparbücher vorhanden sind, sagte sie, darüber wisse sie nichts.

    Recherchen meinerseits ergaben jedoch, dass Sparbücher vorhanden sind. Vollmachten darüber wurden nicht erteilt, weshalb ein weiterer Berufsbetreuer für die Vermögenssorge bestellt wurde. Zuerst wurde die Girokontovollmacht widerufen (wegen den nicht nachvollziehbaren Abhebungen) und die Geldkassette, worin sich angeblich das von ihr abgehobene und angeblich an den Betroffenen ausgehändigte Geld befinden soll, in Augenschein genommen. Die Geldkassette war natürlich leer! Der Betreute konnte damals nichts dazu sagen und meinte, irgendwo müsse das Geld ja sein. Sparbücher wurden in der Wohnung nicht gefunden.

    Es stellte sich nun heraus, dass die ehrenamtliche Betreuerin die Sparbücher die ganze Zeit in Besitz haben musste, oder zumindestens wusste, wo sie sich befanden, denn es wurden in den letzten Monaten kontinuierlich immer wieder höhere Bargeldbeträge vom Sparbuch abgehoben.

    Beim Betroffenen wurde im September beginnende Demenz diagnostiziert. Eine Anhörung meinerseits im Januar ergab, dass die Demenz erheblich fortgeschritten ist. Durch Beinamputation, seinen geistigen Zustand und auch sonstiger schlechter körperlicher Verfassung (inzwischen auch Heimbewohner im Rollstuhl) wäre er selbst gar nicht in der Lage zur Bank zu gelangen um Barabhebungen vom Sparbuch durchzuführen. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die ehrenamtliche Betreuerin ihn zur Bank begleitet hat und bei Abhebungsgeschäften behilflich war.

    Ein Einwilligungsvorbehalt besteht LEIDER nicht. Und das ist auch der Punkt. Da nützt die beste Sperre duch die Berufsbetreuerin nichts.

    Und der Hit: Nun legt die ehrenamtliche Betreuerin der Berufsbetreuerin ein von ihr selbst geschriebenes und nur vom Betroffenen unterschriebenes auf wenige Tage vor Anordnung der Betreuung datiertes Schriftstück vor, indem der Betroffene seiner Putzfrau das Sparbuch Nummer .... schenkt. Sie begehrt nun die Herausgabe des Sparbuchs.

    Sie wusste also im Verpflichtungstermin genau um die Existenz wenigstens eines Sparbuchs. Wie kann man nur so dreist sein?

    Muss man sich als Betreuungsrechtspfleger wirklich so beschwindeln lassen?
    Und fällt euch zufällig ein Straftatbestand zum Sachverhalt ein?

    Es ist unglaublich und was mich besonders ärgert, wir trudeln uns wegen 2 Mark 50 in der Rechnungslegung auf, wenn auch nur eine Quittung fehlt und in solch dreisten, unverschähmten Sachen seitens der Betreuerin kann man nichts machen?

    Schönes Wochenende!
    Döner

  • Drösel die Frage mal anders herum auf: Hätte sie Dir überhaupt irgendeine Auskunft zum Vermögen des Betroffenen geben müssen? Meines Erachtens nicht, Vermögenssorge gehörte nicht zu den Aufgabenkreisen.

    Dessen unberücksichtigt ist das Verhalten natürlich inakzeptabel. Aber ein Magengeschwür bekomme ich wegen sowas nicht. Leg die Akte auf die Seite, lass sie ein, zwei Tage liegen und geh dann ruhig und unvoreingenommen ran.

  • Wenn keine Vermögenssorge angeordnet wurde, besteht seitens des Gerichtes keine Berechtigung, ein Vermögensverzeichnis zu verlangen.

    Daher ist in diesen Fällen auch nichts hinsichtlich Vermögensanlagen o. ä. von Amts wegen zu ermitteln.

  • Das kannst Du gerne tun.
    Ich ziehe es vor, den Betroffenen selbst anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass - sofern ich keine Auskunft erhalte - ein Betrag von X als Vermögen angenommen und der Gerichtskostenrechnung zu Grunde gelegt wird.
    Hatte damit noch keine Probleme.

    Amtsermittlung hinsichtlich vorhandenen Vermögens gibt es nicht.
    Banken sind auch dem Gericht gegenüber insoweit nicht auskunftsberechtigt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • ....und den Wert des § 92 KostO lese aus meiner Kaffeetasse oder wie?

    Wenn die Vermögenssorge nicht angeordnet ist, ergibt sich doch aus der Akte, warum nicht. Entweder weil der Betroffene das noch alles selbst regelt oder weil es einen Bevollmächtigten gibt. Ich frage dann im Verpflichtungstermin auch, ob die Vermögensverhältnisse bekannt sind und nehme diese ggf. ins Protokoll auf. Wird das aber verneint, schreibe ich eben den Bevollmächtigten / den Betroffenen an, übersenden den Fragebogen und bitten diesen ausgefüllt und mit Belegen versehen zurückzureichen.
    Ich verbinde das Ganze noch mit dem Hinweis, dass die Höchstgebühr erhoben wird, sofern keine Rückmeldung erfolgt.

  • Ich hab die Bank nicht um Auskunft gebeten ich hab einfach die Nachlassakte der vor kurzem verstorbenen Ehefrau beigezogen, denn an das nicht unbeachtliche Vermögen konnte ich mich erinnern. Und wie sich nun herausstellte hatte ich ja auch Recht und die VS war wegen der Girokontovollmacht nicht angeordnet, denn auch im richterlichen Anhrungstermin wurden weder vom Betreuten noch von der Putzfrau Angaben zur Existenz der Sparbücher gemacht.

    Stutzig bin ich halt nur geworden, weil mir die ehrenamtliche Betreuerin neben dem VZ einen Stapel Kontoauszüge überreichte und bei der Durchsicht dessen, fielen mir halt die hohen Barabhebungen auf und nur deshalb hab ich mal weitergebohrt im Hinterkopf den Kontrollbetreuer.

  • ....und den Wert des § 92 KostO lese aus meiner Kaffeetasse oder wie?

    Döner, sei doch nicht soooo sauer:schock:.

    Ich verstehe dein Problem, aber betrachte es doch ganz nüchtern.

    VS bestand nicht, also verlasse ich mich wegen der Kostenfrage auf die bloßen Angaben zum Vermögen und wer weiß, wer uns da schon so alles beschwindelt hat.
    :(
    Wenn keine VS besteht, interessieren mich die Kontenbewegungen nicht. Es gibt nichts abzurechnen gegenüber des Gerichtes.
    Überwachungsbetreuung wäre evt. denkbar gewesen, aber für einen Mißbrauch der Vollmacht hättest du erst mal klare Anhaltspunkte gebraucht.
    Da nun VS eingerichtet wurde, brauchst du auch darüber nicht mehr grübeln.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Sorry, ich kann hier nicht nüchtern sein. Es sind innerhalb der letzten 6 Monate 25 TEuro beleglos verschwunden. Hätte der Betroffene gewusst, dass sich seine Putzfrau so verhält, hätte er dann wirklich eine Kontovollmacht erteilt? Es lief ja auch fast 2 Jahre gut mit der Girokontovollmacht. Komischerweise verschwand das Geld erst ab/im Zuge der Betreuungsanregung und der beginnenden bzw. fortschreitenden Demenz. Wahrscheinlich konnte er vormals seine Putzfrau noch selbst kontrollieren, aber mich macht das sooooo sauer, dass Gebrechen alter Leute so ausgenutzt werden.

    Die Eheleute haben ein Leben lang gespart. Wofür? Um letztlich mit abgeräumten Konten, dement im Pflegeheim zu sitzen?

  • Ich kann deinen Frust und Ärger gut nachvollziehen. Belogen zu werden ist keine schöne Erfahrung. Lass es nur nicht so sehr an dich ran. Ich reg mich wegen so etwas auch immer auf, auch wenn es nur um ein paar hundert Euro geht, aber ich rege mich auch immer wieder ab.

    Frag doch mal die neue Betreuerin, was sie in der Sache zu tun gedenkt. Immerhin muss sie auch die Rechte der Betroffenen wahrnehmen. Teile deinen Wissensstand mit der Betreuerin und schau mal, was dabei herauskommt.

  • Sofern die neue Betreuerin die Sache auch nicht klären kann und nicht klar wird, dass das Geld für den Betreuten verwendet wurde, ist m. A. nach schon zu überlegen, ob man diesen SV nicht mal der Staatsanwaltschaft mitteilt...

  • Kann hier nicht eine nach den MiZis der StA übersandte Aktenkopie Licht in den Gedankengang der Untreue bringen?

    Die könnten dann auch auch beim Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen feststellen, wo die Bevollmächtigte überall Kontoinhaberin und Kontobevollmächtigte ist und wenn dann die Barabhebungen mit Bareinzahlungen bei ihr zusammenpassen ist es eng.

    Wenn nicht, ist es genug der Aufklärung.

    So was ist "zum Kotz**" aber der Betreute kann das Geld auch woanders hin verschenkt haben.

    Meist sind dreiste Personen weniger klug und auch nur dreist im Geld verstecken. Wenige wissen auch, dass die Kontovollmacht auf anderen Konten vom BAFin dokumentiert wird und einfach abzufragen ist.

  • Ich hänge mich mal hier ran. Bei mir ist die Betreute nunmehr verstorben. Die Betreuerin (Tochter) hatte die Vermögenssorge. Vor einem Jahr hatte die Betreute laut Bericht noch ein Vermögen von über 40.000 €. Jetzt ist laut Schlussbericht das Geld bereits unter den Kindern und Enkeln für diverse Anschaffungen aufgeteilt worden. Die konnten einfach nicht ihr Erbe abwarten. Laut Mitteilung der Betreuerin wollte die Betreute das so. Leider kann diese ja nun nicht mehr befragt werden.
    Ist hier etwas zu veranlassen? Die Verwandtschaft scheint sich über die Aufteilung des Geldes einig zu sein.

  • Da die Betroffene verstorben ist, kannst Du das ziemlich entspannt angehen. Ich würde eine entsprechende Prüfungsanmerkung machen und das Prüfungsergebnis den Erben "vermitteln" (§ 1892 Abs. 2 BGB). Der Rest ist dann Angelegenheit der Erben, nicht mehr die des Betreuungsgerichtes.

  • Die Eheleute haben ein Leben lang gespart. Wofür? Um letztlich mit abgeräumten Konten, dement im Pflegeheim zu sitzen?


    Letztendlich greift dann vielleicht irgendwann der § 528 BGB und der überörtliche Sozialhilfeträger wird sich dann die Beträge zurückholen bzw. es versuchen.

  • Kann hier nicht eine nach den MiZis der StA übersandte Aktenkopie Licht in den Gedankengang der Untreue bringen?

    auch ich hänge mich hier mal an mit meinem Problem: ich habe bei einem Berufsbetreuer in der Rechnungslegung Unregelmäßigkeiten festgestellt, die den dringenden Verdacht der Untreue rechtfertigen könnten.
    Eigentlich ist klar, dass hier Quittungen vorgelegt wurden, die die RL rechnerisch richtig machen sollten- unterschrieben vom Btreuten ( 100 % gesitig behindert) - aber tatsächlich ist beweisbar, dass die Auszahlungen in der quittierten Höhe nicht stattfanden.

    Wer entscheidet jetzt, ob die Sache zur STA geht ?
    Ich möchte mir das nicht anmaßen. Die Frage ist ja auch, ob der Betreuer zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten anzuhören ist oder ob dadurch evt. Ermittlungen gefährdet werden könnten.

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