Hallo liebe Kollegen,
und wieder einmal sollte ich meiner Richterin einen Vorschlag für die Rechtslage unterbreiten.
Folgender Sachverhalt:
verstorben ist E am 28.12.2011 unter Hinterlassung eines vor drei Zeugen (Krankenhaus) errichteten Testamentes. Das Testament ist auf den 20.12.2011 datiert.
Erbeinsetzung: Es sollen Erben: Frau A zu 90 % und Herr B in Rostock (zu 10 %)
Nunmehr treten aber bei der Bezeichnung des Herrn B Probleme auf.
Wortlaut:"Die verbleibenden 10 % sollen zu Gunsten von M. Mustermann /Rostock/ ehelmaliger Ehemann gehen."
Der M. Mustermann ist aber weder der Familie noch der den E betreuenden Miterbin "A" bekannt. Der Erblasser hat sein Leben lang mit seiner Mutter zusammengelebt, und nach deren Tod zog er in meinen Zuständigkeitsbereich. Ab diesem Zeitpunkt kennt ihn die eingesetzte Miterbin "A".
Meinerseits ist nun fraglich, ob für M. Mustermann eine wirksame /bestimmt genung Erbeinsetzung erfolgt ist. Wenn es in Rostock 15 M. Mustermann gibt, wie will dieser nachweisen, das er der richtige ist. Leider hat der richtige Herr "B" keinen seltenen Namen, sodass mehrere Treffer wahrscheinlich sind.
Die Miterbin "A" hat auch bereits sämtliche Unterlagen durchsucht. Das private Telefonbuch des Erblassers enthielt auch keine Angaben und lag mir vor.
Wie soll mann nun den "B" finden? Selbst ein Pfleger würde nicht viel bringen, weil immer das Problem mit dem Nachweis steht. Eine Lebenspartnerschaft konnte bislang nicht nachgewiesen werden.
Habt ihr Vorschläge?
Danke