Gerichtskosten übrig - was nun?

  • Hallo,
    ich habe in meinem Verfahren die RSB erteilt und nun bei abschließender Gerichtskostenrechnung einen Überschuss in nicht unerheblicher Höhe ermittelt (ist irgendwie in der Bearbeitung immer vernachlässigt worden). Bei einer Auskehr an den Schuldner hätte ich Bachschmerzen, weil der Betrag relativ hoch ist. kann ich hier Nachtragsverteilung anordnen?:gruebel:

  • Ein Antrag auf NtrV samt Vergütungsantrag liegt schon vor. Über den müsste ich entscheiden, tue mich aber auch hier schwer, da ich keine richtigen Gegenargumente finde.

  • extra-Vergütung gibt es nicht, verteilt wird und gut ist. Schreiben des Gerichts wuirde bisher als ausreichend erachtet.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Habe jetzt die NTV angeordnet und die Vergütung zurück gewiesen (Ermessen des Gerichts, musste anhand der übersandten Kostenrechnung mit Erstattung rechnen - NTV war damit vorhersehbar, § 6 Abs. 1 Satz 2 InsVV). Mal sehen, ob ein Rechtsmittel kommt (wegen ca. 20,00 €).

  • Klasse !

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