Hallo Leute, ich steh grad ein wenig auf dem Schlauch:Der Richter hat die Betreuung am 12.01.2012 angeordnet. Der Beschluss ist nicht sofort wirksam.Der Beschluss wurde am 27.01.2012 an den Betreuten zugestellt und am 30.01.2012 an die Betreuerin.Dann läuft der Rechnungslegungszeitraum doch vom 27.01.2012 (Zustellung an Betreuten) bis 26.01.2013, oder?aber der Vergütungszeitraum würde doch schon am 13.01.2012 anfangen, oder?danke!!
Vergütungszeitraum Berufsbetreuer
-
-
Die Betreuung wird wirksam mit der Bekanntgabe an den Betreuer, § 287 Abs. 1 FamFG. Das ist das maßgeblich Datum.
-
Die Betreuung wird mit der Bekanntgabe an den Betreuer rechtswirksam. Ab dem Beginn des folgenden Tages (hier also der 01.02.2012) besteht der Vergütungsanspruch, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit des Betreuers oder dem Umfang der Aufgabenkreise.
-
Grisu war schneller
-
Nur daß es nicht das BGB sondern das FamFG ist, das Grisu meint...
-
Nur daß es nicht das BGB sondern das FamFG ist, das Grisu meint...
Habs korrigiert ...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!