Öffentliche Zustellung KFA und KFB

  • Hallo,:)

    mich würde mal interessieren, wie ihr das praktiziert:

    Das Versäumnisurteil wurde öffentlich zugestellt.

    Nun liegt ein KFA vor.
    Öffentliche ZU wird nicht beantragt.
    Das würde ich jetzt nicht so eng sehen und den KFA und den zu erlassenen KFB auch öffentlich zustellen.
    Ich frage mich, ob ich das in einem machen kann. Das habe ich so schon öfters gesehen. Aber dann wird doch das rechtliche Gehör verletzt,
    oder:confused:

  • ich würds beantragen lassen durch den kl-vertr. .
    und durch die öffentl. zu "bekommt" doch der beklagte sein rechtl. gehör.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Aber nicht wenn ich den KFB jetzt schon erlasse und dann beides öffentlich zustelle... So habe ich das nämlich schon mal gesehen und selber auch gemacht. Ist das richtig?

    Oder bewillige ich zuerst die öffentliche ZU des KFAs --> stelle diesen öffentlich zu --> Frist abwarten --> Öffentliche ZU des KFB´s bewilligen --> KFB erlassen und öffentlich zustellen...???

    Oder kann ich auch jetzt schon die öffentliche ZU des Antrags und des (später) zu erlassenen KFBs bewilligen, den KFA öffentlich zustellen und später dann den KFB? Dann bräuchte ich nur einen ZU-Beschluss machen...:gruebel:

  • Sehen kann man sämtliche Verfahrensweisen. Da sich die Beklagtenseite aus nachvollziehbaren Gründen nicht am Verfahren beteiligt hat und sich auch weiterhin nicht beteiligen wird, stelle ich KFA und KFB zusammen zu und spare damit Zeit und Arbeit. Das entspricht quasi der sofortigen Festsetzung zweifelsfreier Kosten, die teils befürwortet, teils abgelehnt wird. Hier ist wohl kaum mit einer Gehörsrüge zu rechnen... :D
    Ansonsten musst Du KFA und KFB gesondert behandeln, was natürlich erheblich länger dauert.

  • Mir liegt die eher strenge Line eher: - ohne Antrag erfolgt keine öffentliche ZU, da wir im ZPO Verfahren sind, die öffentliche Zustellung bewillige ich immer nur für einen Schritt, d.h. zuerst für die Anhörung und dann erst für die eigentliche Zustellung. Dauert halt entsprechend länger

  • Mir liegt die eher strenge Line eher: - ohne Antrag erfolgt keine öffentliche ZU, da wir im ZPO Verfahren sind, die öffentliche Zustellung bewillige ich immer nur für einen Schritt, d.h. zuerst für die Anhörung und dann erst für die eigentliche Zustellung. Dauert halt entsprechend länger

    Sehe ich ähnlich. Ich habe auch immer nachgefragt, ob der KFA und der KFB öffentlich zugestellt werden sollen - könnte ja auch sein, dass die Adresse des Prozessgegners inzwischen bekannt geworden ist und nur vergessen wurde, im Antrag darauf hinzuweisen. ;) Mal kurz darlegen, dass sie weiterhin unbekannt ist, kann man schon.

    Ich bin auch für die getrennte öff. Zustellung von Antrag und KFB; da der Aufenthalt unbekannt ist, kann die obsiegende Partei in der Regel auch warten, ohne dass sie durch die längere Bearbeitungszeit benachteiligt ist. Aber 13's Verfahrensweise habe ich früher auch öfters angewandt. Pragmatisch, praktisch, gut.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Der Vollständigkeit halber: Ohne Antrag läuft bei mir natürlich auch gar nix. Fehlt dieser, frage ich nach der zustellungsfähigen Anschrift :D und dann wird in der Regel gemerkt, dass der Antrag auf ö.Z. unterblieben ist.

  • :2danke für die vielen Antworten!

    Ich werde dann wohl doch ersteinmal auf einen Antrag für die öffentliche ZU hinwirken bzw. anfragen, ob eine zustellungsähige Anschrift mittlerweile bekannt ist.

    Wie ich dann weiter verfahre, werde ich im nächsten Schritt überlegen. Beide Varianten scheinen etwas für sich zu haben...

  • Wie ich dann weiter verfahre, werde ich im nächsten Schritt überlegen. Beide Varianten scheinen etwas für sich zu haben...

    Kommt ja auch auf den KFA an. Bei einem simplen VU ohne Reisekosten und sonstiges Gedöns und womöglich die Geschäftsgebühr bereits angerechnet würd' ich den KFA sicherlich nicht mehr vorab zustellen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • So auch meine Praxis. Jedoch sieht mein OLG das leider anders. Es ist IMMER vorab anzuhören, egal wie zweifelsfrei die Kosten auch sein mögen. Andere Obergerichte halten das (nachvollziehbar) für Förmelei. Findet sich bei mir doch noch jemand, der sich über die Zustellungsart beschwert (Verletzung rechtlichen Gehörs), dann habe ich vorhersehbar die goldene AK gezogen. :mad:

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