Zuständigkeit für Güterrechtsregister

  • Hallo,

    eine Anfrage an die bayerischen Registerrechtsrechtspfleger:

    wer ist sachlich und örtlich in BAYERN zuständig für Eintragungen in das Güterrechtsregister??

    Gibt es eine Rechtsverordnung gemäß § 1558 Abs. 2 BGB, wonach immer das Registergericht zuständig ist??

    Oder sind für die Führung der Güterrechtsregister nach wie vor auch "kleinere" Amtsgerichte zuständig?

  • Das GR wird von den Amtsgerichten geführt. Da von der Landesjustizverwaltung keine Verordnung erlassen wurde, dass auch die Führung des GR auf die Handelsregistergerichte konzentriert wird, ist jedes AG zuständig.

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