Ich bin recht neu in Betreuung und hab jetzt einen Antrag eines Berufsbetreuers auf Genehmigung der Eröffnung eines Bankschließfaches. Er sagt, die Bank besteht auf die Genehmigung.
Grund für die Eröffnung des Bankschließfaches:
Frau X (Ausländerin) ist in unserem AG-Bezirk zusammengebrochen, Reanimation, Koma... Daraufhin wurde Betreuung angeordnet. Die Betreute hat viel (wertvollen) Schmuck dabei. Der Betreuer will den Schmuck verwahren und will ein Bankschließfach mieten, damit der Schmuck nicht abhanden kommt.
Die Bank hat das Schließfach eröffnet (auf unbestimmte Zeit) und teilt dem Betreuer mit, dass er eine betreuungsgerichtliche Genehmigung braucht. Als der Betreuer einen weiteren Wertgegenstand ins Schließfach legen will, wird ihm der Zutritt verweigert und mitgeteilt, dass er erst nach Vorlage des Beschlusses wieder Zutritt zum Schließfach erhält.
Ist hier eine Genehmigung überhaupt erforderlich, und wenn ja, muß ich dann noch einen Verfahrenspfleger bestellen??
Ich freue mich auf Antworten