Mein 'Lieblings'Insolvenzverwalter ärgert mich mal wieder:
Bei Einreichung der Schlussrechnungslegung sind einige der Belege unauffindbar. Auf Nachfrage zuckt der IV nur mit den Schultern... nach dem Motto: 'Was nicht da ist, ist nicht da.'. Hin- und herschreiben bringt also nichts und ich würde die Sache gern zum Abschluss bringen. Allerdings nicht ohne mich wegen der fehlenden Belege in irgendeiner Form abzusichern.
Die Frage ist nur: WIE?
Wäre schon bei der Anberaumung/Veröffentlichung des Schlusstermins ggfs. ein Hinweis auf die mangelnde Beibringung der Rechnungsbelege möglich (damit ggfs. die Gläubiger aufmerksam werden)? Oder sollte man sich diesen Hinweis bis zum Schlusstermin aufheben und dann beim entsprechenden Tagesordnungspunkt den Vermerk anbringen, dass eine abschließende Prüfung der Rechnungslegung durch das Gericht wegen der mangelnden Belege nicht erfolgen konnte?
Für Lösungsansätze und Formulierungsvorschläge wäre ich sehr dankbar!