Lückenhafte Schlussrechnungslegung

  • Mein 'Lieblings'Insolvenzverwalter ärgert mich mal wieder:

    Bei Einreichung der Schlussrechnungslegung sind einige der Belege unauffindbar. Auf Nachfrage zuckt der IV nur mit den Schultern... nach dem Motto: 'Was nicht da ist, ist nicht da.'. Hin- und herschreiben bringt also nichts und ich würde die Sache gern zum Abschluss bringen. Allerdings nicht ohne mich wegen der fehlenden Belege in irgendeiner Form abzusichern.

    Die Frage ist nur: WIE?

    Wäre schon bei der Anberaumung/Veröffentlichung des Schlusstermins ggfs. ein Hinweis auf die mangelnde Beibringung der Rechnungsbelege möglich (damit ggfs. die Gläubiger aufmerksam werden)? Oder sollte man sich diesen Hinweis bis zum Schlusstermin aufheben und dann beim entsprechenden Tagesordnungspunkt den Vermerk anbringen, dass eine abschließende Prüfung der Rechnungslegung durch das Gericht wegen der mangelnden Belege nicht erfolgen konnte?

    Für Lösungsansätze und Formulierungsvorschläge wäre ich sehr dankbar!

  • Mein Gott noch mal, die Insolvenzverwalter sind aber auch nicht mehr das, was sie nie waren.

    Warum bestehst Du nicht einfach auf die Belege. Der Insolvenzverwalter sollte doch ein eigenes Interesse daran haben, seinem Insolvenzgericht zu Diensten zu sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Kommt bei mir in den Prüfvermerk zur Schlussrechnung. Kommt natürlich auch darauf an, was fehlt. Kontoauszüge müsste er auf eigene Kosten nachfordern. Und ansonsten ist die Frage, inwieweit die RL trotz fehlender Belege überhaupt prüfbar ist.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Schlußrechnung beauftragen. :teufel:

    Der wird fehlenden Belege auch nicht hervorzaubern können.


    Bankbelege kann man ja rekonstruieren. Vielfach findet man aber keine Rechnungskopien (Ausgangsrechnungen des Schuldners) vor, lediglich eine OP-Liste. Nach Anschreiben und Aufforderung zur Zahlung bekommt man den offenen Betrag oder eine Teilsumme. Was willst Du denn da machen? Den Drittschuldner noch um Kopie der Rechnung bitten? Zwar möglich, wenn ich aber so eine Steilvorlage bekäme, würde ich über die Rückforderung des Betrages nachdenken. Der IV hat anscheinend keine aussagekräftigen Unterlagen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Also ich denke, der Drittschuldner kann die Zahlung nicht zurückfordern. Denn wen er meint, es gebe keinen Grund für die Leistung, hat er dies auch schon vor der Zahlung gewußt. Und ich meine auch, dass die Belege alle rekonstruierbar sind. Wenn allzu viele davon fehlen, muss man sich doch auch fragen, wie der Verwalter sein Amt ausübt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • äh, mal ganz blöd gefragt: um was für Belege handelt es sich ? Bankbelege (die lassen sich rekonstruieren); Einnahmebelege (fast uninteressant); Ausgabebelege (lassen sich auch rekonstruieren); um welche Summen geht es ? ist generelles Misstrauen gegenüber dem Verwalter angebracht (hierzu bitte keine Antwort im Forum).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Die Rechnungslegung war bereits beim Wirtschaftsprüfer... der konnte dem IV die fehlenden Belege trotz mehrfacher Aufforderung auch nicht entlocken. Es fehlen sowohl Belege zu den Einnahmen (insgesamt sind ca. 55% der Einnahmen nicht belegt!), als auch zu den Ausgaben. Es geht in der Summe also um nicht unerhebliche Beträge von mehreren zehntausend Euro.

    Schlussendlich hat der Wirtschaftsprüfer attestiert, dass die RL 'kein vollständiges Bild der gesamten Tätigkeit des IV' darstellt und 'erhebliche Mängel' aufweist. Und leider ist das auch nicht das einzige Verfahren des IV, in denen keine ordnungsgemäße RL vorgelegt wurde. Er wird bereits seit längerem nicht mehr für neue Verfahren eingesetzt, aber die alten Schinken schleppen wir leider noch mit uns rum.

  • Ich glaube das ist wirklich oft das Problem. Ist der Verwalter erst einmal delistet, hat er nix mehr zu verlieren. Nicht mal seinen guten Ruf oder wie das Sprichtwort sagt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ist der Ruf erst ruiniert, ...

    Dennoch: die alten Verfahren müssen ja irgendwie noch halbwegs 'sauber' zuende gebracht werden... ob nun mit vollständiger RL oder ohne?!

    Ich tendiere im Moment dazu, den Schlusstermin anzuberaumen und im Termin zum entsprechenden Tagesordnungspunkt den Vermerk mit aufzunehmen, dass eine abschließende Prüfung der Schlussrechnung aufgrund nicht vorgelegter Belege nicht erfolgen konnte.

    Ich kann mir jetzt schon vorstellen, dass es dabei wieder knallende Saaltüren geben wird... wäre bei diesem IV auch nicht das erste Mal. Ich zieh schon mal den Kopf ein... :flucht:

  • In diversen Parallelverfahren wurden gegen den IV bereits (mehrfache) Zwangsgelder zur Durchsetzung seiner Pflichten festgesetzt... welche er im Zweifel zwar zahlt, aber seinen Pflichten kommt er deswegen noch längst nicht nach.

    An die Kürzung der Vergütung habe ich bisher noch nicht gedacht. Angesichts der Höhe der beantragten Vergütung und der bereits im Verfahren bewilligten Vorschüsse dürfte den IV eine Kürzung auch nicht wirklich jucken... am Ende bliebe ihm immernoch ein fast 6-stelliger Betrag.

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