Dem KfB waren als "Rechtsmittelbelehrung" die allgemein in Eureka Zivil beim KfB beigefügten Hinweise beigefügt. Darin steht auch welches RM und welche Frist. Dieses ist einzulegen bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Anschrift des Gerichts ergibt sich nur aus dem Anschreiben AVR 11. In den Hinweisen fehlt meiner Ansicht nach, dass kein Rechtsanwaltszwang besteht, aber sonst scheint alles drin zu sein. Reicht es?
Sind die Hinweise nicht immer dran, weil bei dem Fall des OlG Düsseldorfdie RM-belehrung gefeht hat?
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