Guten Morgen!
Ein Rechtsanwalt & Notar beantragt bei mir die Erteilung eines TV-Zeugnisses und möchte weiterhin, dass ihm die eidesstattliche Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB erlassen wird, da ihm die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Notar geläufig ist und er auch vor einem anderen Notar keine andere Erklärung abgeben könnte.
Geht das so einfach?? Habe hier und in meinem schlauen Kommentar leider nix gefunden...