Hallo,braucht ein nachlasspfleger eine genehmigung um einen ergangenen Steuerbescheid des Erblassers vom Girokonto zu bezahlen? Ich blick bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen nicht ganz durch.Hab zwar die §§1812ff samt Kommentierung durchgelesen, aber bin mir trotzdem nicht sicher.Für eine Antwort bzw einen Anstoß wo man als Neuling da nachlesen kann, wär ich dankbar.merci
nachlassgerichtliche Genehmigung um Steuerbescheid zu zahlen?
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funkemariechen -
14. Februar 2012 um 15:51
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Wie bei Betreuung, NP kann ohne Genehmigung vom Giro verfügen.
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Wie bei Betreuung, NP kann ohne Genehmigung vom Giro verfügen.
Seh ich auch so.
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Wie bei Betreuung, NP kann ohne Genehmigung vom Giro verfügen.
Aber nur, wenn es sich um Geld bzw. ein Konto handelt, dass der NLPfleger selbst angelegt hat.
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Der Vormund muss das Geld nicht selbst angelegt haben. § 1813 Abs. 1 Nr. 3 BGB enthält zwei Varianten. ("... wenn der Anspruch das Guthaben auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto zum Gegenstand hat ODER Geld zurück gezahlt wird, das der Vormund angelegt hat.")
Demzufolge ist keine nachlassgerichtliche Genehmigung erforderlich.
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Sorry, war versehentlich beim Griff nach dem BGB noch bei der alten Fassung des 1813...
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