nachlassgerichtliche Genehmigung um Steuerbescheid zu zahlen?

  • Hallo,braucht ein nachlasspfleger eine genehmigung um einen ergangenen Steuerbescheid des Erblassers vom Girokonto zu bezahlen? Ich blick bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen nicht ganz durch.Hab zwar die §§1812ff samt Kommentierung durchgelesen, aber bin mir trotzdem nicht sicher.Für eine Antwort bzw einen Anstoß wo man als Neuling da nachlesen kann, wär ich dankbar.merci

  • Wie bei Betreuung, NP kann ohne Genehmigung vom Giro verfügen.

    :daumenrau Seh ich auch so.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wie bei Betreuung, NP kann ohne Genehmigung vom Giro verfügen.

    Aber nur, wenn es sich um Geld bzw. ein Konto handelt, dass der NLPfleger selbst angelegt hat.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Sorry, war versehentlich beim Griff nach dem BGB noch bei der alten Fassung des 1813...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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