Hallo miteinander,
ich/wir haben hier ein Notariat dass sich vorwiegend durch Ungenauigkeiten auszeichnet:
Bsp.:
- ca. bei jeder 3. Urkunde fehlt die Unterschrift des Notars und/oder das Siegel
- Schreibfehler / Zahlendreher / Rechenfehler quasi Standard in jeder Urkunde /
Antrag
Hier jetzt mein konkretes Problem:
Habe einen Antrag zu Blatt 20 bekommen zur Eintragung der EU+LöAV. Natürlich stimmen die Beteiligten im Anschreiben nicht und gewollt ist EU+LöAV in Blatt 30; ergibt sich dann aus der beigefügten Urkunde. Die Frage ist, kann ich den Antrag aufgrund der Stellung zum falschen Blatt (kostenpflichtig?) zurückweisen? Wenn ja welche Grundlage? Finde dazu in Schö/Stö und Meikel nicht so Recht was; die sagen nur, dass Anträge auszulegen sind.
- In Blatt 20 läuft übrigens ne Zwischenverfügung von mir gegen ihn.
Danke für eure Antworten!