Hallo,
ich bin neu hier. Ich hoffe, ich bin in der richtigen Gruppe gelandet.
Folgender Fall:
Wir sind Drittschuldner (Arbeitgeber) und haben 2 Unterhaltspfändungen von einem Mitarbeiter laufen.
Bei Rang 1 wurde ein Maximalbetrag von 830 € festgelegt. Außerdem hat der Gläubiger von Rang 1 gesagt, sie wollen monatlich nur 192 €, damit das Kind mit der weiteren Unterhaltspfändung (Rang 2) auch bedient wird.
Bei Rang 2 wurde ein Maximalbetrag von 850 € + 1/2 Nettomehrbetrag festgelegt.
Nun ist meine Frage, wie berechnet wird. Bekommt Rang 1 192 € und der Rest geht an Rang 2?
Bisher wurde es so gehandhabt (Berechnung Rang 2):
z.B. 1500 € netto - 850 € = 650 € / 2 = 325 € - 192 € = 133 € (Diesen Betrag hat Rang 2 bekommen.
Würdet Ihr sagen, dass das stimmt? Habt ihr eine gesetzliche Grundlage zur Berechnung?
Ich danke Euch im Voraus.
Meine Kollegin und ich sind am verzweifeln.
LG