Auflösung eines Vereins aber erst zum 31.12.12?

  • Stehe hier als Neuling im Registerrecht vor einem Problem: Verein meldet Auflösung an, nachdem in der MV vom 8.12.11 die Auflösung korrekt beschlossen wurde, und die Eintragung von 2 Liquidatoren. Aus dem Protokoll der MV geht hervor, dass der Verein bis zum 31.12.12 weiterbestehen soll ohne den Zusatz "e.V." Es folgt noch ein Beschluss über die Höhe der Mitgliedsbeiträge 2012 und die Verwendung des Restvermögens, sowie die Organisation einer Fahrt im Mai 2012.
    Irgendwie check ich nix. Wollen die sich nun auflösen oder nicht? Kann ich denn jetzt schon die Auflösung und die Liquidatoren eintragen? Kann ich das so sehen, dass sie sich auflösen und den Verein liquidieren und als etwas "im Register nicht einzutragenedes" fortbestehen bis zum 31.12.12.? Oder mache ich Zwvfg und bitte um Klärung, was denn nun gewollt ist?:confused:
    Habt Ihr eine Idee?

  • Aber auch der Verzicht der Rechtsfähigkeit muss in der MV beschlossen werden. Dafür muss dann ja auch die Satzung geändert werden bzw. beim Namen muss das e.V. und der Zusatz ... er soll in das Vereinsregister eingetragen werden... gestrichen werden.
    Sie haben die Auflösung beschlossen und Liquidatoren bestellt. Dann muss auch das Auflösungsverfahren durchgeführt werden. Solange sind sie e.V. Das würde ich so mitteilen. Wenn sie e.V. weglassen, verstossen sie gegen § 65 BGB und machen sich haftbar.
    Vielleicht etwas streng. Aber unser Registergericht hat einen Ruf als "strengstes Registergerichts des Universums" (Zitat eines Notars :))....

  • Angemeldet ist die Auflösung und Liquidatorenbestellung. Das wurde beschlossen und so würde ich das auch eintragen. Bei der Eintragungsmitteilung würde ich darauf hinweisen, dass der Verein bis zur Löschung nach Ablauf des Sperrjahres noch als e.V. besteht und das e.V. auch noch führen muss.

  • Danke für Eure Hilfe. Ich werde es so machen, dass ich die Auflösung durch Mitgliederversammlungsbeschluss und die Liquidatoren eintrage und ein Schreiben mitschicke, wie die Abwicklung nach den BGB-Vorschriften abzulaufen hat mit Hinweis auf die Rechtsfähigkeit und die Haftung der Liquidatoren. Von einer Zwischenverfügung werde ich absehen, da die an die Liquidatoren gehen müsste (laut Urkunde); das bringt nichts als Erziehungsmaßnahme, da ich davon ausgehe, dass die Liquidatoren sowas nur 1x im Leben machen. Der Notar will keine Post von mir. Der Ruf "strengstes Registergericht des Universums" gefällt mir; aber keine Angst, ich mache ihn vorerst niemandem streitig. Könnte aber sein, dass ich mich in 10 Jahren in den Wettbewerb einklinke. Ich mache jetzt erst mal meinen "GVvD" = gnadenlosen Vollstrecker vom Dienst. Helau

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