Hallo zusammen,
mein Problemchen:
Die Betreute und ihr verstorbener Ehemann lebten in Gütergemeinschaft. Laut Erbschein hat sie einen Erbanteil von 1/4, die beiden Söhne je 3/8. Es gibt Grundbesitz in Form eines Wohnhauses und mehreren landwirtschaftlichen Grundstücken. Als Eigentümer sind jeweils eingetragen:
a) die Betreute
b) aa. die Betreute
bb. Sohn 1
cc. Sohn 2
-in Erbengemeinschaft-
- a) und b) in beendeter, nicht auseinandergesetzter Gütergemeinschaft-
Kann ich zur Berechnung der Gerichtskosten einfach vom entsprechenden Anteil -a): 1/2 und b): 1/8- ausgehen? Es gibt ein Wertgutachten, so dass es bezüglich der einzelnen Werte keine Probleme gibt. Wohnhaus bleibt außen vor, da selbst genutzt.