c/o Anschrift

  • Liege ich richtig mit der Annahme, dass eine c/o Anschrift nur in HRB eingetragen werden kann? Es wurde beantragt als c/o Anschrift bei einer KG die Anschrift der Komplementär-GmbH einzutragen.

  • Es ist zwar schon einige Zeit her, aber ich möchte gern antworten. Ich umgehe dieses c/o Problem, indem ich "bei" im Handelsregister eintrage. Das trage ich sowohl in HRA als auch in HRB ein. Ich kann mich -entgegen der einzigen mir bekannten OLG-Entscheidung- nicht dazu durchringen "c/o" einzutragen. Dies hat mehrere Gründe: 1. Es handelt sich um eine Abkürzung und Abkürzungen trage ich prinzipiell nicht im Register ein. 2. Es handelt sich um eine ausländische (englische) Abkürzung. c/o = care of. 3. Viele missverstehen c/o. So hat eine Nachfrage hier im Haus bei einigen Kollegen für Verwirrung gesorgt. Es ist vielen nicht klar, wer nun der richtige Empfänger ist. Und aus allen diesen Gründen trage ich das schöne deutsche Wort "bei" ein. Keine Abkürzung, kein Englisch und keine Missverständnisse. :) Es ist mir unverständlich, wie ein deutsches Gericht urteilen kann, dass es in Ordnung ist, eine englische und nicht allseits beaknnte Abkürzung in ein deutsches Register einzutragen! :confused:

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Mir ist unverständlich, wie die Zustellanweisung "c/o" nicht bekannt sein kann. :confused:Tatsächlich nicht bekannt war mir bisher das Zeichen ℅ (ich hätte es mit % verwechselt) oder die deutsche Abkürzung "p. Adr."

    Aber solange ich nicht an den Verein zum Schutz der ohrlosen Ohreulen e. V., c/o Frau Mustermann zustelle, nehme ich weiterhin c/o.

  • Es ist zwar schon einige Zeit her, aber ich möchte gern antworten. Ich umgehe dieses c/o Problem, indem ich "bei" im Handelsregister eintrage. Das trage ich sowohl in HRA als auch in HRB ein. Ich kann mich -entgegen der einzigen mir bekannten OLG-Entscheidung- nicht dazu durchringen "c/o" einzutragen. Dies hat mehrere Gründe: 1. Es handelt sich um eine Abkürzung und Abkürzungen trage ich prinzipiell nicht im Register ein. 2. Es handelt sich um eine ausländische (englische) Abkürzung. c/o = care of. 3. Viele missverstehen c/o. So hat eine Nachfrage hier im Haus bei einigen Kollegen für Verwirrung gesorgt. Es ist vielen nicht klar, wer nun der richtige Empfänger ist. Und aus allen diesen Gründen trage ich das schöne deutsche Wort "bei" ein. Keine Abkürzung, kein Englisch und keine Missverständnisse. :) Es ist mir unverständlich, wie ein deutsches Gericht urteilen kann, dass es in Ordnung ist, eine englische und nicht allseits beaknnte Abkürzung in ein deutsches Register einzutragen! :confused:

    ... und außerdem entspricht 'c/o' nicht mehr den DIN-Vorschriften 5008 ...

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