Wenn er Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze hat und man würde die Abfindung auf eine längere Zeit umlegen, hätte man u.U. zu dem Schluss kommen können (oder gar müssen), dass die Abfindung in voller Höhe unpfändbar ist.
Dann wäre der TH wohl zu großzügig sich selbst gegenüber gewesen wenn er einen Teil kassiert hat.