Guten Morgen und Helau,
mir liegt ein Antrag auf Bestätigung eines VU unseres Gerichtes als europäischen Vollstreckungstitel gem EG-Verordnung 805/2004 vor. Habe schon § 1079 ff ZPO gefunden, aber irgendwie hilft mir das nicht so richtig weiter. Hat von euch jemand sowas schonmal gemacht? Jeder Tip ist gern gesehen:)