Vollstreckung aus Schiedsvereinbarung nach dem NSchÄG

  • Hallo zusammen,

    habe ff. Problem:

    Antragsteller überreicht Ausfertigung des Protokolls über die in einem Schlichtungsverfahren getroffenen Vereinbarungen der Parteien.
    Eine Partei hat nun die Vereinbarungen nicht erfüllt, woraufhin die andere Partei die Erteilung einer Vollstreckungsklausel beantragt.

    Nach § 36 NSchÄG erteilt die Klausel des Amtsgericht.

    Frage nun, wer ist funktionell zuständig. Der Rpfl. des Vollstreckungsgerichtes oder ist es eine Verwaltungssache?

    Könnt ihr helfen.

  • Nach dem Wortlaut der Vorschrift "das Amtsgericht", also nicht die Justizverwaltung, weil es sich um eine Ausgabe der Rechtspflege handelt.
    Da Niedersachsen – anders als Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – diese Aufgabe nicht landesrechtlich dem Rechtspfleger übertragen hat (§ 37 RPflG), ist der Richter zuständig.

  • Ich denke, weder – noch. Es dürfte sich um ein Verfahren eigener Art handeln. Wenn in der Geschäftsverteilung nichts geregelt ist, müsste es der Richter sein, der für alle Aufgaben zuständig ist, die nicht besonders verteilt sind.

  • Hallo,
    ich muss den Faden noch einmal hochholen, dann muss ich nicht extra einen neuen eröffnen, auch wenn die Überschrift nicht gänzlich passt:
    Ich habe die Klausel erteilt. Aber welchen Wert lege ich denn nun zugrunde?

    Ich selbst bin im Gesetz nicht fündig geworden....

    Einen Wert findet sich in der Urkunde nicht, es geht nur um Befahrung und Wegerechte und Räumung von Sachen von den Grundstücken...

    Danke für Hilfe!

  • Sofern #2 weiterhin gelten sollte, sind wegen unrichtiger Sachbehandlung (keine funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers) keine Kosten zu erheben.

    Falls das geändert wurde: Gibt es dafür überhaupt einen Gebührentatbestand?

  • Das hatte ich mich auch gefragt... Ich hatte eigentlich "Keine Kosten" verfügt, aber meine SE legte mir die Akte vor und fragte sich, welchen Wert sie in die Zählkarte eintragen soll:confused:

  • Was jetzt nachgefragt? Warum sie das wissen will?
    Ja, Kosten wollte sie nicht erheben, sie meint aber, dass Sie einen Wert braucht, um die Zählkarte richtig auszufüllen.

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