Gibt es eine Pflicht, bei im Genossenschaftsregister eingetragenen Vorstandsmitgliedern oder Prokuristen, deren Wohnort und deren Geburtsdatum zu veröffentlichen?
Falls ja - was ist dafür die gesetzliche Grundlage (für das Grundbuch kenne ich da z.B. die Grundbuchordnung - gibt es so etwas auch für das Handelsregister?)
Kann ggf. statt dem Wohnort auch die Geschäftsadresse der Genossenschaft angegeben werden?
Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise.