Wohnort des Vorstands / Prokuristen als Pflichtangabe im Genossenschaftsregister?

  • Gibt es eine Pflicht, bei im Genossenschaftsregister eingetragenen Vorstandsmitgliedern oder Prokuristen, deren Wohnort und deren Geburtsdatum zu veröffentlichen?

    Falls ja - was ist dafür die gesetzliche Grundlage (für das Grundbuch kenne ich da z.B. die Grundbuchordnung - gibt es so etwas auch für das Handelsregister?)

    Kann ggf. statt dem Wohnort auch die Geschäftsadresse der Genossenschaft angegeben werden?

    Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise.

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