Ich habe noch nie Insolvenzsachen bearbeitet, daher kommt nun vielleicht eine etwas weniger anspruchsvolle Frage:
Es gibt in meinen Zwangsversteigerungsverfahren einen Bieter, der immer neue Unternehmen gründet, die dann bieten und im Anschluss die Gebote nicht zahlen.
Nun habe ich herausgefunden, dass (bis auf ein) alle Unternehmen in Insolvenz sind.
Kann der Geschäftsführer eines Unternehmens dieses noch vertreten?
Die §§ 80, 81 InsO habe ich schon gefunden. Und dass ein Schuldner nicht mehr verfügen darf, ist mir auch klar. Trotzdem bin ich mir unsicher, ob er nicht doch im Namen der Gesellschaft ein Gebot abgeben darf.