Hi ;-))
Am 11.02. ist in Frankreich der französischer Erblasser verstorben. Sein (deutscher) Sohn möchte jetzt gerne bei mir die Ausschlagung erklären. Inländisches Vermögen ist nicht vorhanden. Reicht es, wenn die Ausschlagung ins französische übersetzt und mit einer Apostille versehen nach Frankreich übersandt wird oder muss ich ihn zum Konsulat schicken ?? HRP sagt nur, dass die Verjährungszeit 30 Jahre beträgt.
Hab im Internet nix gefunden und es bei der französsichen Botschaft in Berlin und den Konsulaten in Frankfurt und Düsseldorf versucht, ohne durchzukommen .
Wie sind eure Erfahrungen??
Ausschlagung bei französischem Erblasser
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