Hallo Kollegen,
hab hier eine unschöne Sache.
Der Nachlasspfleger hat sich aus einem Nachlass von 500.000 EUR aufgrund Vergütungsvereinbarung eine Vergütung von 125.000 EUR entnommen. Alle Erben seien damit einverstanden gewesen.
Nachdem eine der Erben ein Steuerbüro mit Ihrer Erbschaftssteuersache beauftragt hatte ist der Steuerberater aus allen Wolken gefallen. Der Steuerberater hat daraufhin den Nachlasspfleger und das gericht angeschrieben vor dem hintergrund der unverschämten Rechnungsstellung.
Nach einigem hin und her wurde bekannt das lediglich eine Vergütungsvereinbarung mit der Haupterbin geschlossen wurde welche auch (ohne Vorliegen einer Vollmacht für die anderen Erben) zugleich für die anderen Erben mit gezeichnet hat. Eine wirksame Vergütungsvereinbarung mit allen erben lag somit nicht vor.
Die Haupterbin ist rechtlich vollkommen unbewandert und hätte sich vom Nachlasspfleger über den Tisch ziehen lassen, so die Steuerkanzlei.
Auf Druck der Steuerkanzlei und auch auf Betreiben des Gerichts welches die Beireichung der jeweiligen Vergütungsvereinbarungen einforderte wurden mitterweile die Rechnungen an die Erben welche sich gewehrt haben vom Nachlasspfleger auf 3% des Nachlassvermögens korrigiert.
Die anderen Erben haben sich jedoch nicht gerührt und haben augenscheinlich die 25% Vergütung - vermutlich auch aus Unkenntnis der Korrektur der anderen Rechnungen nicht moniert.
Aus der Ake ergibt sich demnach dass vollkommen uneritheitliche Bild das ein Teil der Erben 25% und der andere Teil 3% gezahlt hat.
Ich beabsichtige nunmehr den Nachlasspfleger aufzufordern mir entweder eine korrekte Vergütungsvereinbarung hinsichtlich der Erben die 25% zahlen solle vorzulegen oder ebenfalls eine Korrektur wie bei den anderen Erben vorzulegen.
Die Akte, welche ich vor ein paar Tagen das erste Mal in der Hand hatte, hat wirklich Zündstoff...
Wo würdet Ihr trotz Vertragsfreiheit hier die Grenze zur Sittenwidrigkeit sehen.
Danke für eure Meinungen.