Umsatzsteuer auf Auslagen (hier nur Porto)

  • Ich bin neu in der Materie und stolper immer mal über meine eigenartigen Gedankengänge... :oops::gruebel:
    Also seid bitte etwas nachsichtig mit mir.

    Hier jetzt der Fall:
    Nach Ablauf der WVP erstattet Th Bericht und stellt Vergütungsantrag für 1 Jahr. Bis hierhin ist alles klar.
    Er macht Auslagen geltend gem. dem dem Antrag beigefügten Postausgangsbuch - 1 Schreiben an irgendeinen Gläubiger i.H.v. 0,55 € (scheint ja nur Porto zu sein).
    Zusätzlich macht er auf die 0,55 € die 19 % USt. geltend.

    Ich dachte immer, dass Porto USt.-frei ist!?!
    Kann der Th. dann hierauf selbige überhaupt verlangen???:gruebel::gruebel:

    Hab leider auch nicht wirklich was dazu gefunden. Wäre also schön, wenn ihr mir hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen könntet!

  • Ich gehe davon aus, dass der Treuhänder mehrere Posten aufzählt (einschließlich Porto) und dann auf die Gesamtsumme Umsatzsteuer draufrechnet? M. E. wäre dies eine einheitliche Leistung (vgl. Abschnitt 3.10 des UStAE). Porto ist kein durchlaufender Posten (Abschnitt 10.4 UStAE).

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Vergütungsantrag sieht so aus:

    Vergütung
    19 % USt.
    Auslagen
    19 % USt.
    Summe

    Die Auslagen bestehen lediglich aus 0,55 € (lt. Postausgangsbuch 1 Schreiben an Gläubiger).

  • Wie Exec schon gesagt hat, kommt es nicht darauf an, ob Briefmarken umsatzsteuerfrei erworben werden können. Vielmehr erbringt der Treuhänder eine steuerbare Leistung.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Gegs: :daumenrau

    Zur Vermeidung von Rundungsfehlern sollte man allerdings so rechnen:

    Vergütung
    Auslagen
    ----------
    Summe
    * 19 % USt
    = Bruttobetrag

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das Standardprogramm, welches 80 Prozent der Verwalter nutzen, rechnet bei der Vergütung in dieser Weise. Wenn man stur die Zahlen übernimmt, könnte es eine Erklärung sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • § 8 (InsVV) Festsetzung von Vergütung und Auslagen

    (1) Die Vergütung und die Auslagen werden auf Antrag des Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht festgesetzt. ► Die Festsetzung erfolgt für Vergütung und Auslagen gesondert ◄. Der Antrag soll gestellt werden, wenn die Schlußrechnung an das Gericht gesandt wird.

  • Muss man aber nicht unbedingt:

    Haarmeyer/Wutzke/Förster RZ 5 zu § 7 InsVV:

    Nach § 7 ist die Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen zusätzlich in Höhe der „zu zahlenden Umsatzsteuer“ festzusetzen, was erfordert, dass im gerichtlichen Festsetzungsbeschluss die auf die Vergütung und Auslagen des Verwalters insgesamt entfallende Umsatzsteuer auf dessen Antrag hin separat ausgewiesen werden muss, ohne dass deshalb diesem Beschluss die Qualität einer Rechnung nach § 14 UStG zukommt.

  • hab ich ja auch nicht behauptet, dass man das muss ;)

    Unser InsG setzt das auch so getrennt aufgeschlüsselt fest, von daher .. bei uns gängige Form :)

  • Einige Treuhänder machen es so:

    EUR
    Vergütung200,00
    Auslagen10,00
    Umsatzsteuer39,90
    Porto4,10
    Gesamt254,00


    Die meisten so:

    EUR
    Vergütung200,00
    Auslagen14,10
    Umsatzsteuer40,68
    Gesamt254,78


    Und mir ist es egal.

  • ich frag mich grad, ob der Verwalter die Umsatzsteuer für Porti nicht zur Masse zurückrealiseren kann.......
    hm.... :D

    Ach und zu meinem - nicht wirklich gelebtem - Lieblingsthema zurückzukehren: was ist eigentlich mit der ZSASTER......
    oh oh je.......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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