Einziehung

  • Hallo miteinander! Ich bin bloß (?) ein kleiner Jugendvollstreckungsrpfl, der hier mal ein Problem hat. Ich hoffe, für die Profis ist das kein Problem :) .
    In einem Verfahren wurde durch die Polizei ein Roller sichergestellt, der dann schließlich im Urteil eingezogen wurde. Der Roller befindet sich nicht in der Asservatenkammer der StA sondern in einem "Fahrradzwinger" der Polizei.
    Normalerweise, wenn ich asservierte Gegenstände habe, kreuze ich auf meiner Einleitungsverfügung lediglich "Asservatenbereinigung " an und habe kein Problem (Asservatenzettel muss ich nie ausfüllen).
    Aber was mach ich jetzt? Der Roller steht ja bei der Polizei?!? Muss ich da jetzt die Versteigerung beantragen oder wie??

  • Erstmal wird bei uns ein Wertgutachten eingeholt... evtl. hat eine Versteigerung ja gar keine Erfolgsaussichten... sollte der Roller noch nen Wert haben, müßtest du den GV mit der Versteigerung beauftragen...

  • Bei einzegoneren KFZ mußt Du an die GenSta ( auch das AG untersteht in Vollstreckung der GenStA) berichten. Auch was du vorhast damit. Ein Wertgutachten ist gut. Ich habe immer dann darauf verzichtet, wenn mir die Polizei mitgeteilt hat, was der ungefähre Wert ist. Unter Umständen kann nämlich das Wertgutachten so teuer sein, dass der "Erlös" gleich null geht!
    In Ba Wü wird immer mehr eingezogene KFZ freihändig verwertet. Auch hierzu be´darf es der Zustimmung der GenSTA. Diese freihändigen Veräußerer haben den Vorteil, dass sie einen prozentualen Anteil bekommen und daher an einer möglichst gewinnbringenden Veräußerung interessiert sind - im Gegensatz zum GV!

  • Aus der Akte ergibt sich, dass der Roller ziemlich neu ist. Der VU hat ihn dieses Jahr für über tausend Euros gekauft... So'n Mist, dass klingt nach viel Arbeit, für die hier auch keine Muster sind. Kommt sowas bei der Sta öfters vor?

  • Was sind 1000 Euro! Unter Umständen kostet das Gutachten soviel! Ich würde berichten und den ungefähren Wert mitteilen. Evtl dann mit Zustimmung der GenSTA an einen bekanten freihändigen Veräußerer geben! Frag mal bei Deiner STA nach, ob die einen namentlich haben/kennen! Oder bei der Polizei.

    Ansonsten - nach Bericht - an den GV!

    Es gibt da sicherlich bei Deiner STA Berichte. Zur Not hätte ich auch welche - diese beziehen sich allerdings auf landesspezifische Verordnungen, daher wären Bsp aus Deinem Bundesland besser!

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